Drucksache Nr. 15-1617/2024 S1:
Entscheidung zum Antrag der SPD-Fraktion:
Markierung Parkverbot vor der Feuerwehr Ahlem
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 05.09.2024
TOP 8.2.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1617/2024 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung zum Antrag der SPD-Fraktion:
Markierung Parkverbot vor der Feuerwehr Ahlem
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 05.09.2024
TOP 8.2.2.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in der Krugstraße (Hannover-Ahlem) gegenüber den Ausfahrten der Freiwilligen Feuerwehr Hannover – Ortsfeuerwehr Ahlem (Krugstraße 12) die Parkverbotszone deutlicher kenntlich zu machen. Dafür sollen weiß gezackte Linien auf die Fläche aufgebracht werden.

Entscheidung


Dem Beschluss wird teilweise gefolgt.

Gemeint ist die Verdeutlichung des Haltverbotsabschnitts gegenüber des Gebäudes.
Zur Prüfung der Notwendigkeit wurde der Bereich zu unterschiedlichen Zeiten überwacht und ein Fahrversuch durchgeführt.
Als Ergebnis hat die Straßenverkehrsbehörde den Schriftzug Feuerwehr über die vorhandene Haltverbotsbeschilderung angeordnet.
Die beantragte Zickzack-Markierung begründete kein Abschlepperfordernis bei der abstrakten Gefahr „behinderte Feuerwehrausfahrt“, sondern erst bei konkreter Gefahr.
Die Verkehrsschilder sind bestellt, aktuell sind zur Verdeutlichung provisorische Schilder angebracht.