Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Natürlich AhBaDa: Geplante Bebauung Carlo-Schmid-Allee
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 05.09.2024
TOP 9.2.3.
Das Bauschild an der Carlo-Schmid-Allee für das Ärztehaus auf dem von der Stadt verkauften Grundstück ist schon vor einiger Zeit abgebaut worden.
Wir fragen die Verwaltung:
- Gilt der B-Plan weiterhin?
- Was wird mit dem Grundstück passieren?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Bebauungsplan Nr. 592, 1. Änderung ist mit seiner Bekanntmachung am 30.12.2021 in Kraft getreten. Er bleibt ungeachtet geplanter oder gebauter Bauvorhaben rechtsgültig.
Zu 2.:
Das Grundstück ist in Privatbesitz und als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Einzelhandelsbetriebe sind ausgeschlossen und es sind nur solche Gewerbebetriebe erlaubt, die im Hinblick ihres Störungsgrades auch in Mischgebieten zulässig wären. Der Landeshauptstadt Hannover liegen keine Bauanträge vor.