Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Vereinsmitglieder des Hanover Basketball Dragons e. V. aus Ahlem berichteten in der Bezirksratssitzung am 6.6.2024, dass der Verein nur eine Hallenzeit in der GS Ahlem pro Woche hat und seine Punktspiele dort stattfinden. Ansonsten verteilt sich das Training des Vereins auf mehrere Schulen im Stadtgebiet.
Bei regelmäßigen Prüfungen der Vereinsmitglieder stellte sich heraus, dass der SV Ahlem, der über das Gros der Hallenzeiten in der GS Ahlem verfügt, diese oft nicht nutzt. Die Verwaltung bzw. der zuständige Mitarbeiter für die Vergabe der Hallenzeiten weiß nach Ausführungen der Vereinsmitglieder Bescheid. Mahnungen an den SV Ahlem seitens der Verwaltung führten nur vorübergehend zur Auslastung. Die Vereinsmitglieder baten um Lösungen zur besseren Auslastung der Halle, z. B. auch durch mehr Hallenzeiten für den HB Dragon e. V. Insbesondere die Nachwuchsarbeit gestaltet sich schwierig, wenn das Training nicht im Stadtteil angeboten werden kann.
Wir fragen die Verwaltung:
- Erhält der SV Ahlem seine Hallenzeit pauschal für die GS Ahlem?
- Wenn ja, wie weist der SV Ahlem seinen Bedarf an den Hallenzeiten in der GS Ahlem nach?
- Nach welchen Kriterien werden die angemeldeten einzelnen Bedarfe der Vereine für die Hallenzeiten priorisiert?
Zu Frage 1:
Nein, der Verein SV Ahlem erhält seine Hallenzeit nicht pauschal. Entsprechend dem stadtweiten Verfahren werden Sporthallenzeiten einzeln für die unterschiedlichen Nutzergruppen und Trainingszeiten der Vereine vermietet, so ist es auch an der GS Ahlem.
Zu Frage 2:
Es ist nicht üblich, dass Vereine ihre Bedarfe für einzelne Hallenzeiten nachweisen müssen. Sofern dem Fachbereich 40 bekannt wird, dass Hallenzeiten durch einen Verein über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, erfolgt eine Kontaktaufnahme, um zu klären, ob es sich um eine temporäre Situation (durch Krankheit o.ä.) handelt, oder ob die Hallenzeit tatsächlich nicht mehr benötigt wird und einem anderen Verein zur Verfügung gestellt werden kann. Im konkreten Fall steht die Verwaltung mit den betroffenen Vereinen in Kontakt und ist bemüht, eine einvernehmliche Lösung für beide Vereine zu finden.
Zu Frage 3:
Die Vereine haben die Möglichkeit, selbstständig im Online-Portal (sog. Online-Sporthallenauskunft) nach freien Zeiten zu suchen. Dort können über verschiedene Suchparameter eigenständig freie Hallenzeiten ermittelt und bei der Sporthallenverwaltung angefragt werden.
Grundsätzlich erfolgt die Vergabe von Hallenzeiten im Rahmen der Möglichkeiten unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
· Anforderungen aus Spielklasse/ Mannschaftszahlen
· Geeignete Ausstattungsmerkmale der Sporthalle für die jeweilige Sportart
· Ortsnähe für Vereine mit Bezug im Stadtteil/Stadtbezirk
· Zeitliche Anforderungen an die Trainingszeiten aufgrund des Alters
Die Sporthallenverwaltung ist bemüht, auf Grundlage dieser Kriterien eine gerechte Verteilung der Hallenzeiten zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es seit Jahren aufgrund von kurz- oder auch langfristigen Sporthallensperrungen (z.B. durch umfangreiche Sanierungen, Brand, Vandalismus, Neubau) zu besonderen Situationen kommen kann. In diesen Einzelfällen müssen Ersatzzeiten an anderen Standorten generiert werden, um den betroffenen Vereinen Sporthallenflächen zur Verfügung stellen zu können. Dieses Vorgehen ist sehr komplex und muss in der Regel stadtweit erfolgen, so dass die o.g. Kriterien nicht immer Anwendung finden können. In jedem Fall erschweren diese Fälle die langfristige Planung von Hallenbelegungen.
Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass die Sporthallenverwaltung im Rahmen der o.g. Tätigkeiten stets in sehr engem Austausch mit den Sportvereinen steht. Ebenso werden in regelmäßigen Gesprächen mit dem Fachbereich Sport die jeweils aktuelle Situation sowie die ein zelnen Bedarfe der Vereine an Hallenzeiten erörtert.