Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Platzbenennung "Platz der Gewerkschaften"
Antrag
Das Benennungsverfahren für das Areal zwischen altem Gewerkschaftshaus, Gewerkschaftshaus des DGB und ver.di-Höfen wird zur Benennung in "Platz der Gewerkschaften" benannt wird eingeleitet. Nicolaifriedhof, Nicolaikapelle und Straßenzüge bleiben ausgespart. In Absprache mit den Gewerkschaften sollen der Gedenkstein (derzeit im Innenhof der ver.di-Höfe) sowie die Informationstafel auf den Platz zurückversetzt werden. Die Benennung soll mit einer Feier am 1. Mai 2026 verbunden werden.
Begründung
Das Areal zwischen dem früheren Gewerkschaftshaus, dem heutigen Gewerkschaftshaus des DGB und ver.di-Höfen hat seit über 100 Jahren große gewerkschaftliche Bedeutung. Mit dem Bau eines Gewerkschaftshauses im Jahr 1910 wurde das Areal (damals mit der Adresse Nikolaistraße 10) gewerkschaftlich entwickelt. Es folgte ein Mittelgebäude und rückseitig ein Herbergsgebäude in der Odeonstraße. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde zusätzlich ein großer, parallel verlaufender Gebäudekomplex errichtet und aus dem Saal- und Gaststättenbau des „Kriegerheims" an der Nikolaistraße 10 entstand das „Volksheim" der Arbeiterbewegung mit einem Saal für bis zu 2.000 Personen. Am 1. April 1933 wurde das Gebäude von SS-Truppen überfallen und besetzt, Gewerkschafter*innen und Funktionär*innen verhaftet und misshandelt und anschließend freie Gewerkschaften verboten. In der Nachkriegszeit kommen weitere Gewerkschaftsgebäude hinzu.
Seit der Bebauung des historischen Versammlungsortes Klagesmarkt wird der bislang offiziell unbenannte Platz vor den Gewerkschaftsgebäuden als Versammlungsort für Kundgebungen und andere Veranstaltungen genutzt. Auf Gewerkschaftsveranstaltungen zum 1. Mai wird der Platz vor den Gewerkschaftsgebäuden umgangssprachlich seit längerem bereits als "Platz der Gewerkschaften" bezeichnet.
Eine Adressänderung wäre für keinen der Anlieger notwendig (aber möglich), da alle platzbegrenzenden Straßen erhalten bleiben.