Anfrage Nr. 15-1608/2021:
Einführung rechtskreisübergreifender Poolmodelle an hannoverschen Grundschulen

Inhalt der Drucksache:

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Einführung rechtskreisübergreifender Poolmodelle an hannoverschen Grundschulen

Die Informationsdrucksache Nr. 1414/2021: „Einführung rechtskreisübergreifender Poolmodelle“ wird voraussichtlich am 28.06.2021 im Jugendhilfeausschuss der Stadt Hannover vorgestellt. Darin werden die Voraussetzungen und Regularien definiert, um ab dem Schuljahr 2021/2022 rechtskreisübergreifende Poolmodelle an dafür geeigneten hannoverschen Grundschulen anzubieten. Die Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover haben sich dafür auf ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen und Arbeitsstrukturen verständigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit das Poolmodell an einer Grundschule installiert werden kann, wer prüft und bewertet diese und wer entscheidet abschließend an welcher Schule dieses Modell umgesetzt werden kann?
2. Welche Schulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel kommen für die Einführung eines solchen rechtskreisübergreifenden Modells der Leistungserbringung Schulassistenz gem. § 35a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII sowie § 112 SGB IX in Frage, und wenn nicht, warum nicht und von welchen Faktoren ist diese abhängig?