Antrag Nr. 15-1608/2020:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1503/2020

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1503/2020

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, dort, wo die Mehrheit der


Eigentümerinnen und Eigentümer einer Hausgemeinschaft von Mehrfamilienhäusern einen Antrag stellt, einen KFZ-Parkplatz mit Fahrradbügeln auszustatten, um dort im öffentlichen Raum ausreichend Parkmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung zu stellen. in einen solchen für das Abstellen von Lastenfahrrädern umzuwandeln, sofern keine Hinweise darauf bestehen, dass dadurch ein benötigter KFZ-Parkplatz entfällt mit Ausnahme, dass dieser durch Schaffung eines in unmittelbarer Nähe befindlichen öffentlichen Parkplatzes kompensiert werden kann.

Die Möglichkeit des Abstellens von Fahrrad-Anhängern auf derartigen Flächen ist zu prüfen.

Begründung


Der Ursprungsantrag bezieht sich in seiner Forderung auf einen entsprechenden Beschluss in Bothfeld-Vahrenheide. Wie man den Statistischen Berichten 2018 entnehmen kann verteilen sich dort auf 49.667 Einwohnerinnen und Einwohner zum 1.1. des Jahres 22.211 PKW.

Zum selben Zeitpunkt sind es in Linden-Limmer bei 45.725 Einwohnerinnen und Einwohner gerade einmal 12.658 PKW. Dennoch ist der Parkdruck und der damit einhergehende, umweltschädliche Parksuchverkehr in unserem stark verdichteten Stadtbezirk immens hoch.

Geht man davon aus, dass in dem gerade einmal ca. 8,6% mehr Einwohnerinnen und Einwohner zählenden Bothfeld-Vahrenheide der Platz für die rund 75% mehr PKW ausreichend ist und dort der Wegfall einzelner Parkplätze nicht so gravierende Folgen hat, wie in Linden-Limmer, sollte klar sein, dass dort, wo es nicht zwangsläufig zur Erhaltung der

Sicherheit notwendig ist, mit der Umwandlung oder Abschaffung von Parkplätzen wenigstens solange gewartet werden soll, bis gesicherte Erkenntnisse über den Bestand an Parkplätzen überhaupt existieren. Dies zumindest für Teile des Stadtbezirks zu ermitteln hat die Verwaltung mit der Entscheidung zu DS 15-0134/2019 [1] zugesagt.

Was außer Zweifel steht ist, dass Lastenräder einen größeren Platzbedarf haben, als „normale“ Räder und sie sich schlecht in Keller und Wohnungen transportieren lassen. Sie versperren auf dem Gehweg abgestellt insbesondere diesen für Personen im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen.


Insofern wäre es in diesem Fall mehr als sinnvoll, nämlich auch sicherheitsrelevant, diese mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung möglichen Plätze einzurichten. Aber auch das sollte nicht wahllos geschehen, sondern nur dort, wo es nicht zu zusätzlichen Umweltbelastungen durch erhöhten Parksuchverkehr führt.

Den Bezug zu Eigentümerinnen und Eigentümern halte ich für sinnvoll, weil Mieterinnen und Mieter der Erfahrung nach eher wechseln – womit sich Mehrheitsverhältnisse ändern können – als dies bei Eigentum der Fall ist.

Da es keine offiziellen Schilder gibt, die das Abstellen von Fahrrad-Anhängern auf derartigen Flächen erkennbar erlaubt, soll hier eine Prüfung stattfinden, ob dies auf den entsprechenden Plätzen analog möglich wäre. Denn die Ausmaße sind ähnlich.

[1] https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0134-2019S1