Drucksache Nr. 15-1608/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Veröffentlichung des Gutachtens zur Durchwegung des Ihme-Zentrums
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 19.06.2019
TOP 8.5.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1608/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Veröffentlichung des Gutachtens zur Durchwegung des Ihme-Zentrums
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 19.06.2019
TOP 8.5.3.

Nach verschiedenen Verwaltungs-Aussagen existiert zur geplanten Durchwegung von der Blumenauer Straße durch das Ihme-Zentrum zur Ida-Arenhold-Brücke ein Rechtsgutachten, welches die Möglichkeiten zur Sicherstellung einer freien Zugänglichkeit über das Privatgelände des Ihme-Zentrums behandelt.

Eine solche freie Zugänglichkeit ist eine der Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme von Fördergeldern, die für die Herstellung der Durchwegung aus Bundesmitteln bereitgestellt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Ist die Veröffentlichung des besagten Rechtsgutachtens ausgeschlossen? Wenn Ja, warum und ist die Vorlage gegenüber den Mitgliedern des Bezirksrats als vertrauliches Dokument möglich? Wenn dies nicht möglich ist, warum nicht?
2. Welche Kosten haben sich in Zusammenhang mit der Erstellung der Durchwegung inclusive der Kosten für das Gutachten bislang schon ergeben?
3. Welche Fristen sind für die Inanspruchnahme der Bundesfördermittel einzuhalten und ist es realistisch, dass dies gelingt?

Antwort der Verwaltung:


zu 1.)
Einer Veröffentlichung des vollständigen Gutachtens stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt berechtigte Interessen der Landeshauptstadt Hannover entgegen. Das Gutachten bildet die Grundlage der Verhandlungsstrategie der Landeshauptstadt Hannover mit der Eigentümergemeinschaft und mit der IZ Hannover GmbH über die Realisierung eines dauerhaft der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Durchwegung durch das Ihmezentrum. Eine Veröffentlichung des Gutachtens wäre daher zum derzeitigen Zeitpunkt geeignet, die Verhandlungsposition der Landeshauptstadt Hannover nachhaltig zu schwächen. Daher ist das Gutachten bis zum Abschluss der Verhandlungen über die vertragliche Gestaltung der Durchwegung im Ihmezentrum vertraulich zu behandeln.

Darüber hinaus enthält das Gutachten Angaben zu vermögensrechtlichen Verhältnissen der Teileigentümer des Ihmezentrums Hannover. Da zumindest einige Teileigentümer namentlich bekannt sind und sich die Angaben zu den vermögensrechtlichen Verhältnissen somit bestimmten natürlichen Personen zuordnen lassen, handelt es sich mittelbar um personenbezogene Daten. Eine Veröffentlichung des vollständigen Gutachtens bedürfte daher möglicherweise einer Einwilligung der Betroffenen gemäß Art. 7 DSGVO.

Vom OE 61.41 wurde jedoch eine um mittelbare personenbezogene Angaben bereinigte Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse des Rechtsgutachtens erstellt, die dieser Drucksache als Anlage beigefügt wurde. Darüber hinaus beabsichtigt die Verwaltung, den Bezirksrat nach der Sommerpause über den aktuellen Sachstand der Verhandlungen mit dem Sondereigentümer IZ Hannover GmbH sowie mit der Eigentümergemeinschaft zu informieren. Nach Abschluss des Eigentümerwechsels bei der IZ Hannover GmbH sollen die Gespräche in den nächsten Wochen und Monaten erneut aufgenommen und intensiviert werden. Ein weiterer Termin wurde für die 26. KW vereinbart. Die Verwaltung erwartet, dass sich bis zum Ende der Sommerpause konkrete Ergebnisse aus diesen Gesprächen ergeben werden.

zu 2.)
Bislang wurden gegenüber der LHH Kosten in der Höhe von rund 125.430 € abgerechnet. Die Hauptposten verteilen sich zu etwa gleichen Teilen auf die Bezahlung von Rechtsgutachten, Moderationsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit sowie auf ein Gutachten zur baulichen Machbarkeit der Durchwegung des Basisgeschosses zwischen Ida-Arenhold-Brücke und Blumenauer Straße/Gartenallee. Etwaige Kosten der IZ Hannover GmbH, der Eigentümergemeinschaft IZH oder anderer Beteiligter sind der LHH nicht bekannt.

zu 3.)
Die Maßnahme muss gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 30.11.2021 abgeschlossen sein. Die fristgerechte Umsetzung der Maßnahme ist maßgeblich von den konkreten Entwicklungsabsichten der IZ Hannover GmbH abhängig. Die neue Eigentümerin der IZ Hannover GmbH hat für den Juli 2019 die Vorlage eines Zeitplans angekündigt. Konkrete Realisierungschancen können daher seitens der Landeshauptstadt Hannover derzeit noch nicht benannt werden.