Antrag Nr. 15-1607/2026:
Zebrastreifenoffensive

Inhalt der Drucksache:

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Zebrastreifenoffensive

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt die Querung von Straßen für Fußgänger*innen zu vereinfachen und dem Fußverkehr Vorrang einzuräumen. Dafür sind an relevanten Stellen im Stadtbezirk Fußgängerüberwege (FGÜ, im allgemeinen Sprachgebraucht Zebrastreifen) einzurichten.

An folgenden Stellen sind Zebrastreifen priorisiert umzusetzen:

An bestehenden Verkehrsinseln im Stadtbezirk

  • Arthur Menge Ufer auf Höhe Pänner-Garbe-Weg
  • Willy-Brandt-Allee an der Ecke Langensalzastr.
  • Marienstraße an der Ecke Dietrichstraße
  • Hohenzollernstraße auf Höhe Kleine Pfahlstraße
  • Mittig auf der Bernadottallee
  • Goseriede auf Höhe der Kestnergesellschaft
  • Bödekerstraße auf Höhe der Rumannstraße
  • Bödekerstr auf Höhe der Gretchenstraße
  • Schiffgraben auf Höhe der Sophienstraße
  • Karmarstraße vor der Markthalle

Sowie an bestehenden stark frequentierten Fußverkehrsverbindungen über Straßen
  • Luisenstraße an der Einmündung der Rathenaustraße
  • Nikolaistraße an der Einmündung Postkamp
  • Lüerstraße an der Ecke Zeppelinstraße (Schulweg!)
  • Seelhorststraße an der Ecke Scharnhorststraße (Schulweg!)
  • Loebenstreinstraße vor der Bushaltestelle Friedenstraße
  • Loebensteinstraße an der Kreuzung Kaiserallee

Begründung

Der Fußverkehr ist das Rückgrat der Mobilität in der Stadt. Auch Menschen, die den ÖPNV oder den PKW nutzen, gehen bis zur Station oder bis zum Auto zu Fuß. Ziel der urbanen Mobilität soll eine Priorisierung des Fußverkehr sein. Für das Überqueren von Straßen bieten sich hierfür insbesondere Zebrastreifen an. Sie räumen Fußgänger*innen zu jedem Zeitpunkt Vorfahrt ein und bauen die Barrierewirkung durch große Straßen ab. Gerade in Verbindung mit Mittelinseln sind Zebrastreifen zur Querung von großen Straßen überaus sinnvoll.