Antrag Nr. 15-1604/2025:
Erhaltungssatzung für Badenstedt

Inhalt der Drucksache:

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Erhaltungssatzung für Badenstedt

Antrag

Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets rund um den
historischen Ortsteil von Badenstedt – entsprechend der Anlage – soll die
Aufstellung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB durch die
zuständige Behörde geprüft werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzung vorzubereiten und
dem Bezirksrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung


In den letzten Jahren sind rund um das alte Siedlungsgebiet in Badenstedt
immer mehr historische Gebäude durch Abriss dauerhaft verloren gegangen.
Eine Erhaltungssatzung dient dem öffentlichen Interesse am Schutz des
städtebaulichen Erscheinungsbildes. Badenstedt ist ein gewachsener Stadtteil
mit dörflichem Ursprung, dessen Charakter nicht nur durch einzelne
Baudenkmale, sondern durch das gesamte Straßenbild und die kleinteilige
Baustruktur geprägt ist. Die Gebäude stehen zwar nicht unter Denkmalschutz,
bilden jedoch als Ensemble ein bedeutendes kulturelles und soziales Erbe des
Stadtteils.
Die Erhaltung der baulichen Struktur stärkt die Identifikation der Bevölkerung mit
ihrem Stadtteil und fördert die soziale Stabilität.
Ein zusätzliches Ziel ist es, historische Gebäude für künftige Generationen zu
sichern und zu bewahren sowie die Geschichte des Stadtteils dauerhaft sichtbar
und erlebbar zu machen.