Drucksache Nr. 15-1604/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grundschule Wettbergen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 08.07.2021
TOP 6.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1604/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grundschule Wettbergen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 08.07.2021
TOP 6.2.3.

Gemäß Schulentwicklungsplan läuft die Grundschule Wettbergen in den nächsten Jahren auf sechs Züge zu. Ausgelegt ist sie z.Z. für drei Züge. Zulässig gemäß Erlasslage des MK sind nur vier Züge. Die Verwaltung plant die bauliche Erweiterung und die Änderung der Schulbezirksgrenzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

0. Welche Grundschulen kämen für einen Neuzuschnitt der Schulbezirke infrage, welche freien Kapazitäten haben diese Grundschulen in fünf Jahren und welche verkehrssicheren Schulbezirksgrenzen werden angedacht?
0. Wie lange würde es hypothetisch aus Erfahrung der Verwaltung einschließlich Standortsuche, Planung, Gremiendurchlauf und Umsetzung (mindestens/höchstens) dauern, eine neue Grundschule im Stadtteil Wettbergen zu errichten?


Antwort:
Zu Frage 1:

Für eine Änderung von Schulbezirksgrenzen kämen die GS Henning-von-Tresckow-Grundschule und die GS Wettbergen in Frage. Daher steht die Verwaltung mit den beiden Schulleitungen in einem engen Austausch. Sobald Ergebnisse der derzeitigen Prüfungen vorliegen, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine mögliche Änderung der Schulbezirksgrenzen zwischen der GS Henning-von-Tresckow-Grundschule und der GS Wettbergen erfolgen kann, wird die Verwaltung die politischen Gremien mit einer Informationsdrucksache informieren und das weitere Verfahren abstimmen.

Zu Frage 2:

Der Neubau einer Grundschule ist neben der erforderlichen Bedarfsfeststellung insbesondere von einem geeigneten Standort hinsichtlich der Größe und Lage des Grundstücks abhängig. Hypothetisch kann eine zeitliche Einschätzung hinsichtlich der Dauer eines Neubaus einer Grundschule nicht valide angegeben werden, da neben der Frage der Verfügbarkeit eines Grundstücks auch die Eigentumsverhältnisse sowie die bauordnungsrechtlichen Festlegungen im B-Plan erhebliche Einflüsse auf die Dauer einer baulichen Umsetzung haben.