Antrag Nr. 15-1603/2014:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0883/2014, Entwicklungsvereinbarung ehemaliger Hauptgüterbahnhof

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0883/2014, Entwicklungsvereinbarung ehemaliger Hauptgüterbahnhof

Antrag

Änderungsantrag
gemäß §§ 12, 47 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 30.06.2014 zu Drucksache 0883/2014- Entwicklungsvereinbarung ehemaliger Hauptgüterbahnhof-
Der Bezirksrat möge beschließen:

1) Der letzte Absatz Buchstabe d auf Seite 2 der Drucksache (,abweichend vom Einzelhandelskonzept der Stadt Hannover die Nutzung von max. 2500 m2 der südlich der Achse 12 verbleibenden Bestandshalle für den Groß- und Einzelhändler Andronaco') wird wie folgt gefasst:
abweichend vom Einzelhandelskonzept der Stadt Hannover kann die Lebensmitteleinzelhandelsnutzung von max. 2500 m2 der südlich der Achse 12 verbleibenden Bestandshalle für den Groß- und Einzelhändler Andronaco erfolgen, wenn durch eine Einzelhandelsbewertung der Stadt Hannover auf der Grundlage des von Aurelis erstellten Standortgutachtens (v. 22.06.2012) der Nachweis erbracht wird, dass nur geringe Umverteilungsauswirkungen (< 1,5% des Umverteilungsvolumens) zu Ungunsten auf das C- Centrum
Engelbosteler Damm erfolgen.
Begründung:
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Hannover von 2011 schließt Einzelhandelsflächen über einer Flächengröße von 800 m2 außerhalb der u.a. der C-Zentren aus. C-Zentrum ist im Stadtbezirk Nord der gesamte Verlauf des Engelbosteler Damm. Bereits in der Machbarkeits- und Standortanalyse Hauptgüterbahnhof Hannover Nordstadt (Drucksache 2722/2003) wird festgestellt, dass durch die damals in Betracht gezognen Verkaufsflächen für einen Nahversorger mit 2700 m2 Verkaufsfläche z.T. erhebliche Umverteilungswirkungen auf den schützenswerten Besatz im Einzugsgebiet verbunden sein werden.
Mit der jetzt projektierten 2500 m2 Verkaufsfläche für Lebensmitteleinzelhandel kann
eine Umsatzumverteilung zu Ungunsten des Engelbosteler Damm nicht ausgeschlossen werden.
Um den Standort des C-Zentrums Engelbosteler Damm auch zukünftig zu sichern und nicht zu gefährden, wird vorgeschlagen vor einer baurechtlichen Genehmigung den Nachweis zu führen, dass keine erheblichen Auswirkungen auf den Einzelhandelsstandort Engelbosteler Damm durch die Einzelhandelsnutzung auf dem Gelände des Hauptgüterbahnhofs erfolgt.
Das von Aurelis beauftragte Gutachten (BulwienGesa AG vom 22.06.2012) zur Markt-, Standort- und Wirkungsanalyse geht von einer Umverteilungsquote von 1,4% des Umsatzvolumens aus und wird als geringfügig angesehen.
Um den Nachweis zu führen , dass tatsächlich nur geringe Auswirkungen auf den Einzelhandelsstandort Engelbosteler Damm durch die projektierte Einhandelsansiedlung auf dem Gelände des Hauptgüterbahnhofs bestehen, soll durch die Stadt Hannover eine unabhängige Bewertung des o.g. Gutachten erfolgen. Die politischen Gremien sollen über das Ergebnis der Bewertung informiert werden.

SPD-Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Yasin Herar Stefan Winter