Drucksache Nr. 15-1602/2017 S1:
Ladesäulen für Elektroautos in Neubaugebieten
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 21.06.2017
TOP 10.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den
Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1602/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:

Ladesäulen für Elektroautos in Neubaugebieten
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 21.06.2017
TOP 10.1.1.

Beschluss

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, in Neubaugebieten Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in angemessener Zahl im öffentlichen Raum einzuplanen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Elektromobilität in der Zukunft stark zunehmen wird. Das zukünftige Neubaugebiet Steinbruchsfeld – Ost ist dabei bereits zu berücksichtigen.

Entscheidung

Die Planung der erforderlichen Ladeinfrastruktur in Neubaugebieten wird erfolgen.

Begründung:

1. Die Verwaltung hat das „Umsetzungskonzepts zur Elektromobilität in Hannover“ erarbeitet und den Ratsgremien vorgelegt (s. Drucksache Nr. 0441/2018 N1). Darin wird auch ein Ladeinfrastrukturkonzept für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Mit der Beschlussfassung über das Konzept ist im April 2018 zu rechnen.
2. Teil der Beschlüsse zu diesem Konzept wird die Auseinandersetzung mit der erforderlichen öffentlichen Ladeinfrastruktur sein, die die Regelladeplätze aber nur ergänzen kann. Das Regelladen findet zu Haus und an der Arbeitsstelle bzw. für Firmenflotten im Betrieb statt. Auch dafür kann in Neubaugebieten durch zielgerichtete Beratung und vertragliche Regelungen mit den Investoren gesorgt werden. Soweit möglich, werden Verhandlungsergebnisse mit Investor‘*innen in die Städtebaulichen Verträge aufgenommen.
3. Die Stadt selbst wird nicht als Betreiberin öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auftreten. Für die bedarfsbezogene Ausstattung des öffentlichen Raumes wird eine Konzession ausgeschrieben (Drucksachen Nr. 3172/2017, 0298/2018). Die bzw. der Konzessions­nehmer*in soll stadtweit die erforderliche Ladeinfrastruktur installieren und betreiben.