Anfrage Nr. 15-1599/2012:
Maßnahmen auf dem Gelände des geplanten Logistikzentrums

Inhalt der Drucksache:

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Maßnahmen auf dem Gelände des geplanten Logistikzentrums

Aus der Presse war zu entnehmen, dass die Verwaltung auf dem Gelände des geplanten Logistikzentrum umfangreiche Maßnahmen durchgeführt hat, die einen massiven Ein- griff in die Natur darstellen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist es der Verwaltung bekannt, dass derartige Maßnahmen während der Brut-
und Setzzeit durch das Niedersächsische Naturschutzgesetz ausgeschlossen
sind?
2. Welche konkreten Gründe gab es für die Verwaltung diese Maßnahmen durchzuführen?
3. Warum hat die Verwaltung diese Maßnahmen durchgeführt, obwohl noch nicht sichergestellt ist, dass dieses Gelände in der dafür vorgesehenen Form genutzt wird?