Antrag Nr. 15-1598/2021 N1:
Umwidmung der bespielbaren Grünfläche Ecke Hildesheimer Str./ Garkenburgstr. gegenüber der Haltestelle Bothmerstr. zur Ballspielfläche bzw. zum Spiel- und Bolzplatz

Inhalt der Drucksache:

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Umwidmung der bespielbaren Grünfläche Ecke Hildesheimer Str./ Garkenburgstr. gegenüber der Haltestelle Bothmerstr. zur Ballspielfläche bzw. zum Spiel- und Bolzplatz

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die bespielbare Grünfläche Ecke Hildesheimer Str./ Garkenburgstr. gegenüber der Haltestelle Bothmerstr. zur Ballspielfläche bzw. zum Spiel- und Bolzplatz umzuwidmen umgewidmet werden kann als weitere Nutzungsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche .

Begründung


Das Land Niedersachsen hat die Entscheidung über die Errichtung und Unterhaltung von Spielplätzen sowie -flächen als Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft den Kommunen übertragen. Die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sind in § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) verankert. Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Kommunen außerdem dazu verpflichtet, die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen sowie des Bereiches Sport, Freizeit und Erholung und somit auch die besonderen Belange der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.
Im Stadtteil Wülfel fehlt es trotz zunehmender Nachfrage an entsprechenden Flächen. Umso dringlicher ist hier eine Umwidmung vorzunehmen, um auch eine Handhabe gegen problematische Platzbenutzer vorzugehen.

Innerhalb des Platzes soll eine geschützte (Ball-)Spielfläche entstehen, die der Spielplatzordnung unterliegt. Weitere Bereiche des Platzes sollen Begegnungsraum für alle Generationen sein. Dabei sollen nicht nur Sitz- sondern auch Spielmöglichkeiten geschaffen werden.

Viele junge Familien bemängeln seit Jahren das schlechte Angebot im Stadtteil Wülfel und hoffen auf Verbesserung bzw. Ausbau der vorliegenden Möglichkeit.