Anfrage Nr. 15-1598/2012:
Verkehrsberuhigte Bereiche (Sonderzonen)

Inhalt der Drucksache:

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Verkehrsberuhigte Bereiche (Sonderzonen)

In unserem Stadtbezirk Döhren-Wülfel befinden sich an vielen Stellen verkehrsberuhigte
Bereiche. U.a .im Wohngebiet Seelhorst, .Neubauqebiet Wülfeler Bruch", sind die Straßen
Schlüsselblumenweg, Sandbirkenwende und Windröschenweg als verkehrsberuhigte
Bereiche mit den Verkehrskennzeichen 325.1 und 325.2 (siehe Bild) gekennzeichnet.



Innerhalb dieses Bereiches gelten laut Straßenverkehrsordnung die folgenden Regeln:
a. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind
überall erlaubt.
b. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
c. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn
nötig müssen sie warten.
d. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
e. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig,
ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- und Entladen.
f. Wenn man den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, gilt nicht die Regel "Rechts-vorlinks",
sondern man ist wartepflichtig gegenüber allen anderen Fahrzeugen. Das gilt
sogar, wenn zwischen dem Verkehrszeichen "Ende des verkehrsberuhigten
Bereichs" und der Hauptstraße noch einige Meter zurückzulegen sind.

Leider hat es sich laut Auskunft von Anwohnern eingebürgert, dass sich der
Fahrzeugverkehr oftmals nicht an die Schrittgeschwindigkeit hält (Punkt b). Zusätzlich ist zu
kritisieren, dass Fahrzeuge über viele Stunden geparkt werden, obwohl die Straßen nicht
über markierte Parkflächen verfügen (Punkt e) Da in dem erwähnten Wohngebiet viele Familien mit Kleinkindern wohnen, führt das Dauerparken dazu, dass Eltern sich um die Sicherheit ihrer Kinder sorgen, da die ·Straßenbreite gerade für zwei passierende Fahrzeuge ausreicht. Die Kleinstgrundstücke der Reihenhäuser grenzen zum Teil direkt an die beschriebenen Straßen, so dass ein Ausweichen für die Schwächsten in unserer Gesellschaft z.B. auf dem Fahrrad nicht immer möglich ist. Zusätzlich müssen auch die Kraftfahrer der Abfallwirtschaft Region Hannover bei ihren Fahrten Höchstleistungen vollbringen, um ihre tonnenschweren Gefährte zwischen Grundstücksgrenzen und parkende Autos zu manövrieren.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Konzepte bzw. Berechnungsschlüssel wendet die Landeshauptstadt
Hannover während der Planungsphase an, um für Neubaugebiete den benötigten
öffentlichen Parkraum zu ermitteln?
2. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Anwohner, Eltern und Kinder
gemeinsam über die Rechtslage und die Gefährdungspotentiale vor Ort zu
informieren?
3. Wie kann sichergestellt werden, dass die berechtigten strengen Regeln für diese
Sonderzonen auch eingehalten werden.