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Lärmschutz an der B 217 / Hamelner Chaussee
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung möge entlang der B 217 / Hamelner Chaussee Maßnahmen zu ergreifen, die dem Lärmschutz dienen und im Wohnbereich Wettbergen.
Begründung
Die Lärmbelastung, gerade auch durch den zunehmenden Verkehr auf der B 217 / Hamelner Chaussee und das permanente Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit durch die Verkehrteilnehmer, hat kontinuierlich zugenommen. Vor allem im Bereich (Alt-)Wettbergens sind lärmsenkende Maßnahmen wünschenswert, um eine Lärmentlastung der Wohnbevölkerung zu erreichen und damit zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität beizutragen.