Drucksache Nr. 15-1594/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Einnahmen aus der Straßenausbaubeitragssatzung
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 05.07.2012
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-1594/2012 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Einnahmen aus der Straßenausbaubeitragssatzung
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 05.07.2012
TOP 6.1.1.

Einnahmen aus der Straßenausbaubeitragssatzung

Die Straßenausbaubeitragssatzung führt regelmäßig dazu, dass Anwohner
mit teilweise hohen Kosten belastet werden, über deren Zeitpunkt und
Höhe sie nicht selbst bestimmen oder mit bestimmen können.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie hoch waren die Einnahmen der LH Hannover in den letzten fünf Jahren
a) aus der allgemeinen Grundsteuer und
b) aus umlagepflichtigen Maßnahmen gemäß Straßenausbaubeitragssatzung?

2. Um welchen Betrag/Prozentsatz müsste die Grundsteuer angehoben werden, um auf Beiträge aus der Straßenausbaubeitragssatzung zu verzichten?

Antwort der Verwaltung
Zu 1:
Die Erträge aus der Grundsteuer A und B und den Straßenausbaubeiträgen der vergangenen fünf Jahre enthält nachfolgende Tabelle:


2007
2008
2009
2010
2011
Grundsteuer A
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
Grundsteuer B
120,9
126,4
124,9
126,3
126,8
Grundsteuer gesamt
121,1
126,6
125,1
126,5
127,0
Straßenausbaubei-
träge
1,1
1,9
0,8
1,1
2,1
Die Beträge werden jeweils in Mio. € angegeben.





Zu 2:
Betrachtet man als Referenzjahr das Jahr 2011, so müsste bei einem Wegfall der Straßenausbeitragssatzung die Grundsteuererträge um insgesamt 2,1 Mio. € steigen, was eine Erhöhung der Grundsteuer um 1,65 Prozent bedeuten würde.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer B mit Wirkung vom 01.01.2012 von 530 v.H. auf 600 v.H. angepasst wurde. Hieraus ergeben sich Mehrerträge in Höhe von rund 17 Mio. € im Vergleich zum Ergebnis 2011.