Informationen:
Beratungsverlauf:
- 03.09.2026: Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld: Beantwortet
Anfragesteller(in):
SPD-Fraktion
SPD-Fraktion
Auf die nach der Zusendung gestellten Rückfragen gab es zum Teil unzureichende Antworten. Z. B. wird nun von einer Betriebserlaubnis gesprochen: „Bei einer Unterschreitung der WC/Duschanlagen aus dem genehmigten Bauantrag erlischt die Baugenehmigung und damit die Betriebserlaubnis.“ Nach unserer Kenntnis ist für ein Jugendzentrum keine Betriebserlaubnis erforderlich.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie hoch ist die Nutzerzahl, die in der Betriebserlaubnis angegeben ist, von wem wurde diese festgelegt, kann diese angepasst werden und was wäre dafür notwendig?
2. Erläutern Sie bitte, warum eine baurechtliche Umnutzung des Foyers inklusive Einbau eines WCs möglich ist und was dafür gemacht werden muss, damit dies baurechtlich machbar ist. Bitte des Weiteren um eine Erläuterung, warum für die vorhandenen WCs/Duschen nicht dieselben Mechanismen greifen könnten.