Drucksache Nr. 15-1589/2024 S1:
Beibehaltung der Bushaltestelle „Kröpcke“ am bisherigen Standort
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 28.08.2024
TOP 8.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1589/2024 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Beibehaltung der Bushaltestelle „Kröpcke“ am bisherigen Standort
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 28.08.2024
TOP 8.1.2.

Beschluss


Die Mitglieder des Rates der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert, in dem Antrag Nr. 1554/2024 in den Gremium des Rates der Landeshauptstadt Hannover - Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zu einem Konzept zur nachhaltigen Weiterentwicklung und Stärkung der Hannoverschen Innenstadt – Änderung des Handlungsprogramms im Innenstadtkonzept „Mitte neu denken“ - unter Punkt „39. Ein Juwel der Innenstadt zum Strahlen bringen – Opernplatz“ den Teilbereich

„Der ÖPNV wird zukünftig hinter der Oper über die Straßen An der Börse und Rathenaustraße in Richtung Kröpcke geführt. Zu diesem Zweck erarbeitet die Stadtverwaltung einen Vorschlag für eine Verlegung der bisherigen Bushaltestelle am Kröpcke und für den Abfluss des Busverkehrs aus der Innenstadt.“

ersatzlos zu streichen. Die Möglichkeit der Nutzung der Bushaltestelle „Kröpcke“ zur möglichst kurzen und direkten Anbindung der Bürgerinnen und Bürger an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) muss ohne wachsende Distanz erhalten bleiben. Die Definition „kurze und direkte Anbindung“ sollte hierbei durch die verhältnismäßig kurze Distanz zu den Verteilerebenen der Stadtbahn an den Haltepunkten „Kröpcke“ (Zugang über den Lichthof der sogenannten „-1 - Ebene“) sowie zu dem historisch gewachsenen und von den Bürgerinnen und Bürgern seit Generationen gesehenen „Mittel- und Treffpunkt der City“ Kröpcke bzw. Kröpckeuhr als nachvollziehbarer Richtwert angesehen werden.

Eine Entscheidung zu dem zitierten Teilbereich des Antrages (Verlegung der Haltestelle) bedarf einer aktiven Einbeziehung und Zustimmung der auch sekundär betroffenen und über die am Haltepunkt „Kröpcke“ über den Streckenverlauf angebundenen Stadtbezirke der Landeshauptstadt und Kommunen der Region Hannover. Des weiteren ist eine aktive Beteiligung der Region Hannover als Aufgabenträger des ÖPNV unabdingbar. https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1554-2024

Entscheidung


Siehe hierzu Drucks. Nr. 15-1589/2024 N1 S1.