Drucksache Nr. 15-1589/2024 N1 S1:
NEUFASSUNG: Beibehaltung der Bushaltestelle „Kröpcke“ am bisherigen Standort
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 28.08.2024
TOP 8.1.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1589/2024 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

NEUFASSUNG: Beibehaltung der Bushaltestelle „Kröpcke“ am bisherigen Standort
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 28.08.2024
TOP 8.1.2.1.

Beschluss


Punkt 1.)

Die Mitglieder des Rates der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert, in dem Antrag Nr. 1554/2024 in den Gremium des Rates der Landeshauptstadt Hannover - Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zu einem Konzept zur nachhaltigen Weiterentwicklung und Stärkung der Hannoverschen Innenstadt – Änderung des Handlungsprogramms im Innenstadtkonzept „Mitte neu denken“ - unter Punkt „39. Ein Juwel der Innenstadt zum Strahlen bringen – Opernplatz“ den Teilbereich

„Der ÖPNV wird zukünftig hinter der Oper über die Straßen An der Börse und Rathenaustraße in Richtung Kröpcke geführt. Zu diesem Zweck erarbeitet die Stadtverwaltung einen Vorschlag für eine Verlegung der bisherigen Bushaltestelle am Kröpcke und für den Abfluss des Busverkehrs aus der Innenstadt.“

ersatzlos zu streichen. Die Möglichkeit der Nutzung der Bushaltestelle „Kröpcke“ zur möglichst kurzen und direkten Anbindung der Bürgerinnen und Bürger an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) muss ohne wachsende Distanz erhalten bleiben. Die Definition „kurze und direkte Anbindung“ sollte hierbei durch die verhältnismäßig kurze Distanz zu den Verteilerebenen der Stadtbahn an den Haltepunkten „Kröpcke“ (Zugang über den Lichthof der sogenannten „-1 - Ebene“) sowie zu dem historisch gewachsenen und von den Bürgerinnen und Bürgern seit Generationen gesehenen „Mittel- und Treffpunkt der City“ Kröpcke bzw. Kröpckeuhr als nachvollziehbarer Richtwert angesehen werden.

Eine Entscheidung zu dem zitierten Teilbereich des Antrages (Verlegung der Haltestelle) bedarf einer aktiven Einbeziehung und Zustimmung der auch sekundär betroffenen und über die am Haltepunkt „Kröpcke“ über den Streckenverlauf angebundenen Stadtbezirke der Landeshauptstadt und Kommunen der Region Hannover. Des weiteren ist eine aktive Beteiligung der Region Hannover als Aufgabenträger des ÖPNV unabdingbar. https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1554-2024

Die anliegenden Antragsinhalte aus Drs. 15-1695/2024 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden vollumfänglich als Punkt 2.) dieses Antrags übernommen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten Gespräche mit der ÜSTRA zu führen, mit dem Ziel, die von der ÜSTRA am 23.08.2024 für den Zeitraum vom 26.08.2024 bis Ende 2024 angekündigte Angebotsreduzierung für die Buslinien 100, 200 und 120 nicht bzw. nicht in diesem Umfang umzusetzen.

Entscheidung


Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

zu Antragspunkt 1.:

Der Teilbeschluss (1.) des Stadtbezirksrates Linden-Limmer vom 28.08.2024 bezieht sich auf einen politischen Initiativantrag auf Ratsebene, der durch die Ratsfraktionen der SPD, CDU und FDP zum Thema „Konzept zur nachhaltigen Weiterentwicklung und Stärkung der Hannoverschen Innenstadt – Änderung des Handlungsprogramms im Innenstadtkonzept (Mitte neu denken)“ eingebracht wurde (siehe Drucks. Nr. 1554/2024).

Die Verwaltung kennt kein kommunalrechtlich vorgesehenes Verfahren, durch welches es dem Bezirksrat ermöglicht werden kann, auf ein laufendes Antragsverfahren der politischen Vertreter*innen auf Ratsebene durch einen eigenen Änderungsantrag Einfluss zu nehmen.

Es besteht andererseits für die handelnden Fraktionen und Einzelvertreter*innen des Stadtbezirksrates sehr wohl die Möglichkeit, bestehende Hinweise, Ergänzungen oder Bedenken direkt an die handelnden Ratsfraktionen auf politischer Ebene zu übersenden und ihren Anliegen somit Nachdruck zu verleihen.

Gleichwohl ist die Verwaltung bemüht das bezeichnete Anliegen des Stadtbezirksrates in geeigneter Form einzubringen. Somit erfolgt eine Weiterleitung des bezeichneten Bezirksratsbeschlusses an den Fachbereich Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover sowie an die Region Hannover. Diese werden ersucht, das unter (1.) beschriebene Anliegen in ihren Umsetzungs- bzw. Bearbeitungsprozess aufzunehmen und zu berücksichtigen, sobald ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst worden ist.


zu Antragspunkt 2.:

Der beschlossene Teilantrag (2.) wurde bereits umgehend nach der Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 28.08.2024 an den Fachbereich Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover und aus Gründen der sachlichen Zuständigkeit wiederum an die Region Hannover (Üstra) weitergeleitet.
Sobald hierzu eine fachliche Stellungnahme der sachzuständigen Entscheidungsträger vorliegt, wird der Stadtbezirksrat informiert.