Drucksache Nr. 15-1589/2014:
Straßenumbenennung im Stadtteil Südstadt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-1589/2014
2
 

Straßenumbenennung im Stadtteil Südstadt

Antrag,

folgende Straßenumbenennung zu beschließen:
Die Elkartallee, die von der Hildesheimer Straße zur Stresemannallee führt, wird umbenannt in Hilde-Schneider-Allee.

Übersichtskarte s. Anlage 1

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Umbenennung soll aufgrund der Vergangenheit von Karl Elkart nunmehr nach einer Frau erfolgen, die unter dem Unrechtssystem, in welchem Elkart aktiv mitwirkte, gelitten hat. Alle Anlieger und Anliegerinnen sowie Eigentümer und Eigentümerinnen sind von der Umbenennung und der damit verbundenen Adressänderung gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat in seiner Sitzung am 19.02.2014 den Antrag
(DS-Nr. 15-0251/2014, Anlage 2) an die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover gestellt, die Elkartallee umzubenennen in Hilde-Schneider-Allee. Bei seiner Umbenennungs- forderung hat sich der Stadtbezirksrat auf Informationen über Karl-Elkart im "Stadtlexikon Hannover, Von den Anfängen bis in die Gegenwart", erschienen im Jahr 2009, sowie auf die Studie von Rüdiger Fleiter "Stadtverwaltung im Dritten Reich, Verfolgungspolitik auf kommunaler Ebene am Beispiel Hannover", erschienen im Jahr 2006, bezogen und geht im Antragstext detailliert auf die ausschlaggebenden Handlungen Elkarts ein. Aus diesen neueren historischen Untersuchungen ist eindeutig erkennbar, dass Karl Elkart in einer moralisch nicht nachvollziehbaren Weise die Vorstellungen und Ideologien des NS-Staates eilfertig erfüllt und somit aktiv in einem Unrechtsregime mitgewirkt hat. Daher hält der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult Karl Elkart trotz aller unzweifelhaften Verdienste um die städtebauliche Gestaltung der Stadt Hannover nicht für geeignet, weiterhin als Namensgeber für eine Straße, einen Weg oder einen Platz in Hannover zu fungieren.

In Folge dieses Umbenennungsantrages hat die Verwaltung 364 betroffene Anliegerinnen und Anlieger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer angeschrieben und über die beabsichtigte Umbenennung informiert. 13 Schreiben konnten nicht zugestellt werden, da die Empfänger inzwischen verstorben, verzogen oder aus anderen Gründen nicht in der Elkartallee zu ermitteln waren.

Insgesamt sind 89 Rückmeldungen per Anruf, Brief oder E-Mail eingegangen. Hiervon sind jedoch zwei Personen, die sich gegen die Umbenennung aussprechen, durch die Umbenennung nicht von einer Adressänderung betroffen. Mehrfachmeldungen wurden nur einmal berücksichtigt.

Zwei Personen stehen der Umbenennung positiv gegenüber, davon bemängelt jedoch eine die fehlende Anliegerbeteiligung.
85 Personen sprechen sich gegen eine Umbenennung der Elkartallee aus.

Als Begründung gegen die Umbenennung wurde vorrangig eine mangelnde Beteiligung bzw. Berücksichtigung der Wünsche der Anliegerinnen und Anlieger angeführt. So wurde bereits 2010 gewünscht, den Namen Elkartallee beizubehalten und die Straße nach dem County, dem See bzw. der Stadt Elkart in Indiana/USA oder dem althochdeutschen Namen Ekart für starken/kräftigen Hirsch umzubenennen.

Auch fragt ein Großteil der Betroffenen, warum die Benennung nach Hilde Schneider erfolgen soll. Besondere Verdienste für die Stadt Hannover wären aus den bisherigen Erläuterungen nicht erkennbar.

Bereits in den vergangenen Jahren wurde öffentlich diskutiert, ob eine Straßenbenennung nach dem ehemaligen Stadtbaurat Karl Elkart als Erinnerung und Ehrung des Namensgebers aufgrund heutiger Erkenntnisse noch tragbar ist. Dadurch ist in den politischen Gremien bekannt, dass ein großer Teil der Anlieger und Anliegerinnen die Beibehaltung des Straßennamens Elkartallee wünscht und lediglich ein anderer Namensgeber gefunden werden soll.

Mit der Umbenennung möchte sich der Stadtbezirksrat öffentlich erkennbar vom Namensgeber Karl Elkart abwenden. Dies kann nur mit dem Wegfall des Straßennamens Elkartallee gelingen. Damit soll deutlich gemacht werden, dass nach den heutigen demokratischen Grundwerten und Menschenrechten eine Namensgebung nach Elkart aufgrund der neueren Erkenntnisse fragwürdig ist und sich die Landeshauptstadt Hannover nicht mit den Ideen und Handlungen Elkarts identifiziert.

Daher hat der Stadtbezirksrat auch die Benennung nach Hilde Schneider, geboren und aufgewachsen in Hannover, gewählt. Sie steht stellvertretend für einen Personenkreis, der unter dem Unrechtssystem, in welchem Elkart aktiv mitwirkte, gelitten hat.


Weitere Anregungen sind:
Die Elkartallee zurück zu benennen in Bismarckstraße,
Legendenschilder anzubringen, welche auf die Verfehlungen Elkarts hinweisen, oder
die Straße nicht nach einer Person, sondern nach einer "neutralen Bezeichnung" zu benennen.

Eine Rückbenennung in Bismarckstraße kann nicht erfolgen. Die bestehende Bismarckstraße zwischen Stresemannallee und Mainzer Straße sowie die Elkartallee sind durch eine Grünverbindung voneinander getrennt und können somit nicht durchgehend befahren werden. Bei einer einheitlichen Bezeichnung Bismarckstraße von der Hildesheimer Straße bis zur Mainzer Straße würde es zu Orientierungsproblemen und damit zu erheblichen Zeitverlusten insbesondere im Notfalleinsatz kommen.

Die Anbringung von Legendenschildern mit Hinweisen auf Elkarts Vergangenheit wurde im Vorfeld in den politischen Gremien erörtert, jedoch verworfen.


Als weiterer Grund gegen die Umbenennung wurden die hohen Kosten, die mit der Namensänderung auf die Betroffenen zukommen, angeführt.

Bei einer Änderung der Grundstücksbezeichnung (Straße und Hausnummer) ist eine Übergangszeit von mindestens einem Jahr vorgeschrieben. Während dieser Zeit bleibt die alte Bezeichnung neben der neuen Bezeichnung bestehen. Die Änderungen bei der Stelle für Gewerbemeldungen sowie von Ausweisen und Zulassungsbescheinigungen bei den Bürgerämtern erfolgt während der Übergangszeit gebührenfrei. Die Verwaltung teilt die Änderungen auch betroffenen Institutionen wie Grundbuchamt, Finanzamt, Deutsche Post AG und Weiteren mit. Hier werden ebenfalls keine Kosten erhoben. Die Betroffenen müssen allerdings auf eigene Kosten die Namensänderung in ihrem Geschäfts- bzw. Privatbereich mitteilen und ggf. u.a. Briefköpfe und Dokumente ändern bzw. ändern lassen. Insgesamt lässt sich eine Kostenbelastung der Betroffenen insofern nicht vollkommen vermeiden. Durch die bei Adressänderungen vorgeschriebene Übergangszeit von einem Jahr sowie die Bekanntgabe an oben genannte Institutionen durch die Landeshauptstadt Hannover ist es jedoch eine zumutbare und geringe Belastung

Darüber hinaus hatte der Stadtbezirksrat auch beantragt, dass den Anwohnerinnen und Anwohnern Postkarten zur Verfügung gestellt werden, um die Adressänderung im Geschäfts- bzw. Privatbereich mitteilen zu können. Entsprechende Karten werden durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt.



Die Einrichtung einer vorübergehenden Außenstelle eines Bürgeramtes im Altenzentrum Elkartallee, wie ebenfalls durch den Stadtbezirksrat beantragt wurde, ist aus technischen und organisatorischen Gründen jedoch nicht möglich. Ausweisdokumente müssen mit speziellen Fachverfahren und Geräten bearbeitet werden. Die hohen Sicherheitsanforderungen können im Altenzentrum nicht gewährleistet werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Alten- bzw. Pflegeheims können jedoch beispielsweise über die Heimleitung Ihre Ausweise und Kfz-Scheine sammeln und durch einen Mitarbeiter eine Mitarbeiterin des Bürgeramtes abholen und ändern lassen.
61.21 
Hannover / 05.06.2014