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Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gem. § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Weßling die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ricklingen gem. § 37 Abs. 1 Ziff. 1 NGO vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Weßling hat mit Schreiben vom 11.8.2010 mitgeteilt, dass er sein Mandat niederlegt. Gem. § 37 Abs.1 Ziff.1 NGO endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Ricklingen durch Verzicht. Die Voraussetzung des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gem. § 37 Abs. 2 NGO festzustellen, dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.09
Hannover / 13.08.2010