Drucksache Nr. 15-1589/2010:
Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Ricklingen
 
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15-1589/2010
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Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes

Antrag,

gem. § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Weßling die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ricklingen gem. § 37 Abs. 1 Ziff. 1 NGO vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Weßling hat mit Schreiben vom 11.8.2010 mitgeteilt, dass er sein Mandat niederlegt. Gem. § 37 Abs.1 Ziff.1 NGO endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Ricklingen durch Verzicht. Die Voraussetzung des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gem. § 37 Abs. 2 NGO festzustellen, dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.09 
Hannover / 13.08.2010