Informationen:
Beratungsverlauf:
- 03.09.2026: Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld: Beantwortet
Anfragesteller(in):
SPD-Fraktion
SPD-Fraktion
Auf die nach der Zusendung gestellten Rückfragen gab es zum Teil unzureichende Antworten. Z. B. wird nun von einer Mitarbeiterdusche gesprochen. Im Dokument wird diese noch als Abstellraum bezeichnet.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Seit wann wird die Dusche als Mitarbeiterdusche genutzt, wird diese ausschließlich von Mitarbeitern genutzt und gibt es Schilder an dem Raum, die deutlich machen, dass es sich um eine reine Mitarbeiterdusche handelt?
2. Wofür braucht es eine Mitarbeiterdusche in einem Jugendzentrum, welche Vorschriften liegen dieser zugrunde, wurde diese Dusche bereits im Bauantrag als Mitarbeiterdusche geplant und warum wird sie dann in der zugesandten PDF als „Abstellraum“ geführt?
3. Wie viele Toiletten werden vom Jugendzentrum benötigt, um die in der PDF mitgeteilte maximale Nutzeranzahl von 150 Personen bei einer Party zu ermöglichen? Sie nennen zwar die Maximalzahlen, welche mit den vorhandenen Toilettenanlagen möglich sind: 100 weibliche und 300 männliche Nutzer. Wir möchten wissen, wie viele Toiletten jeweils nach Geschlecht für die angenommenen 150 Nutzer nötig wären. Die vorhandenen Toilettenanlagen reichen nach den Angaben der Verwaltung aktuell für ein Vielfaches der bei einer Party angenommenen Nutzerzahl. Im Normalfall wird in Ihrem Dokument von 80 Nutzern ausgegangen.