Drucksache Nr. 15-1588/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nachpflanzungen von Bäumen in Linden
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 19.06.2019
TOP 8.5.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-1588/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nachpflanzungen von Bäumen in Linden
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 19.06.2019
TOP 8.5.1.

Mit Beantwortung der Anfrage 15-1086/20191 wurde mitgeteilt, dass zwischen 2009 und 2018 insgesamt 270 Straßenbäume im Stadtbezirk gefällt wurden. Dafür wurden 134 Bäume nachgepflanzt, eine Nachpflanzung von 43 weiteren Bäumen ist in Prüfung. Insgesamt wurden 325 Straßenbäume neu gepflanzt, 146 davon auf Standorten vorher gefällter Bäume. Demnach wurden 12 Bäume auf Altstandorten gepflanzt, sind aber gemäß Antwort der Verwaltung keine Nachpflanzungen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Warum wurden 12 Bäume, die an Altstandorten gepflanzt worden sind, nicht als Nachpflanzungen gerechnet?

2. Welche Regelungen (Stammdurchmesser, Höhe, Sorte) bestehen für die Nachpflanzung von entfernten Bäumen hinsichtlich der Anzahl pro entferntem Baum
a) bei Bebauungsplänen,
b) bei sonstigen entfernten Bäumen?

3. Wie viele Bäume können nach aktuellen Erkenntnissen noch im Bezirksgebiet gepflanzt werden und können dies auch Bäume mit für Menschen genießbaren Früchten sein? Wenn nicht, warum nicht, und gibt es davon Ausnahmen?

1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1086-2019F1

Antwort der Verwaltung:


Zu 1.)
Diese Frage bezieht sich auf die Tabelle, in der die Fällungen und Nachpflanzungen für die
Jahre 2009 bis 2018 zusammengestellt sind.



Alle 146 Pflanzungen auf den Standorten gefällter Bäume werden als Ersatzpflanzung
gerechnet. Die Werte in dieser Tabelle können aber nicht direkt gegeneinander
aufgerechnet werden, da gefällte Bäume oft nicht im gleichen Jahr, sondern erst später
nachgepflanzt werden. So wurden seit 2009 auch Bäume nachgepflanzt, die schon vor 2009
gefällt wurden. Dadurch ist es möglich, dass im Betrachtungszeitraum mehr Ersatzbäume
gepflanzt wurden, als es Ersatz nur für die Fällungen dieser Jahre gab.

Zu 2.)
Entnommene Bäume werden in selbiger Anzahl ersetzt. Wir pflanzen in der Regel „20-
25iger“-Qualität, was den Stammumfang in 1 m Höhe gemessen anbetrifft. Bezüglich der
favorisierten Gattung/Art/Sorte ist keine konkrete Aussage möglich, da diese von vielen
verschiedenen Faktoren (Standorteigenschaften und -ansprüche, Platzverhältnisse,
Bodenbedingungen, Ästhetik usw.) abhängt.

a) bei Bebauungsplänen, bei denen es bisher keine Baurechte gibt, wird die Eingriffsregelung nach dem Modell EIBE (Eingriffsbewertungsmodell) angewandt. Bei älteren Bebauungsplänen, bei denen schon Baurechte bestehen, gelten die Regelungen der Baumschutzsatzung.

b) Wir sind bestrebt, Baumstandorte eins zu eins wieder zu besetzen. Nur bei unterirdischem Leitungsverlauf oder widrigen Platzverhältnissen (durch Bebauung oder Ober-/bzw. Fahrleitungen der Üstra) wird von selbiger Position abgewichen und auf Kompensationsflächen ersetzt.

Zu 3.)
Siehe Antwort zu Frage 2. Nicht jede scheinbar freie Landschaft (Grünzug) eignet sich zur
Baumpflanzung. Es ist landschaftsplanerisch oder ökologisch auch von Interesse, „freie
Pläne“ zu erhalten. Für die Naherholung und das Landschaftsbild sind Wiesen und
Ruderalflächen auch ohne Baumbestand von Bedeutung. Da, wo es möglich ist, wird auch
auf heimische Obstgehölze zurückgegriffen.