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Zeitlich eingeschränkte Halteverbote
Anfrage
In verschiedenen Straßen im Bezirk Mitte gibt es zeitlich eingeschränkte Halteverbote für ein bis zwei Parkplätze (z.B. in der Lärchenstraße). Diese können von Firmen mit Sondergenehmigungen genutzt werden.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Nach welchen Kriterien werden solche eingeschränkten Halteverbotszonen bzw. “Sonderparkplätze” angelegt?
2. Welchen Einfluss haben Privatpersonen oder Firmen auf die Einrichtung solcher “Sonderparkplätze”?
3. Nach welchen Kriterien werden Sondergenehmigungen zum Parken im eingeschränkten Halteverbot erteilt?