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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
ENTSCHEIDUNG:
Änderungsantrag Abgesenkte Bordsteine
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.06.2018
TOP 8.3.1.3.
Beschluss
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei Neubau bzw. Sanierung von Fußgängerquerungen, Fußgängerüberwegen und Fußgängerampeln die Bordsteine immer abzusenken.
· im gesamten Bereich z. B. so lang wie Zebrastreifen
· Kreuzung: entlang der gesamten Kurve bis Parkplätze
Entscheidung
Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Bei Neuplanungen werden seit Jahren generell die Forderungen der DIN 18040-3, Barrierefreies Bauen, Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, zur Umsetzung des Haushaltsbegleitantrages zur Beschlussdrucksache 2779/2014 zu den Haushaltsplanberatungen 2015 und Informationsdrucksache 0504/2017 eingehalten. Somit werden taktile Leitelemente in Form von Rippen- und Noppenplatten im Bereich der Überwege für die erkennbare Nutzung durch mobilitätseingeschränkte Nutzer vorgesehen nach DIN 32984, Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
Nach DIN 18040-3 ist ein abgesenkter Bereich in einer Breite von 1,00 m mit einer Nullansicht herzustellen für die Befahrung von mobilitätseingeschränkten Bürgern und ein Bereich für sehbehinderte Nutzer mit einer Bordansicht von 6 m als taktile Kante zur Verhinderung von ungesicherten Queren der Gefahrenstellen.