Antrag Nr. 15-1582/2018:
Änderungsantrag Abgesenke Bordsteine

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag Abgesenke Bordsteine

Antrag

Es wird empfohlen zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei Neubau bzw. Sanierung von Fußgängerquerungen, Fußgängerüberwegen und Fußgängerampeln die Bordsteine immer incl. taktiler Elemente für Sehbehinderte und Blinde abzusenken.

Begründung

An der Ecke Goethestraße/ Scholvinstraße sind im Zuge des Umbaus bereits die Bordsteine verlegt worden. Für den Radweg wurden diese abgesenkt, für den Fußweg nicht. Mobilitätseingeschränkten Personen, Menschen mit Kinderwägen oder Rollatoren und Rollstuhlfahrenden ist es nicht zuzumuten, ordnungswidrig den Radweg zu nutzen, nur um einen abgesenkten Bordstein vorzufinden.