Antrag Nr. 15-1578/2015:
Kein Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden auf öffentlichen Grundstücken im Stadtbezirk Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Kein Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden auf öffentlichen Grundstücken im Stadtbezirk Ricklingen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die LHH wird aufgefordert, auf stadteigenen Grundstücken des Stadtbezirks 9 keine glyphosathaltigen Herbizide einzusetzen. Er empfiehlt gleichzeitig dem Rat der Landeshauptstadt Hannover für das gesamte Stadtgebiet der LHH einen diesbezüglichen Beschluss zu fassen.

Begründung

Der Pflanzenwirkstoff Glyphosat, u.a. Hauptbestandteil des weltweit meist verkauften Breitbandherbizids mit dem Handelsnamen .Round up" wird von Landwirten, Kleingärtnern, aber auch in der öffentlichen Grünpflege genutzt. Allein in Deutschland wurden im Jahr 20126.000 Tonnen in der Landwirtschaft und Kleingärten eingesetzt. In neuester Zeit hat die Weltgesundheitsorganisation WHO internationale Glyphosatstudien ausgewertet und stuft das Herbizid, dass bereits in mehreren Ländern verboten wurde, nunmehr für den Menschen als "wahrscheinlich krebserregend" ein. In diesem Zusammenhang ist auch eine aktuelle Studie von Frau Prof. Monika Krüger von der Universität Leipzig interessant, die einen Zusammenhang zwischen dem Herbizid und dem weit verbreiteten Rinder- und Kälbersterben in der Landwirtschaft sieht. Ihre Studie belegt, dass bei ca. 70 % der Bevölkerung Glyphosat im Urin nachgewiesen werden kann. Neben diesen Risiken trägt das Herbizid verstärkt zum Artensterben bei, da durch das Abtöten der Beikräuter vielen Insekten und damit auch diversen Vogelarten die Nahrungsgrundlage entzogen wird. Die EU wird Ende dieses Jahres über eine mögliche Neuzulassung von Glyphosat in der EU entscheiden. Der Ausgang ist offen Der Bezirksrat Ricklingen ist der Überzeugung, dass aus Vorsorgegründen zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht länger abgewartet werden soll. Setzen wir ein Zeichen und sorgen schon jetzt dafür, dass von stadteigenen Grundstücken keine "Glyphosat-Gefahr" ausgehen kann. Wenn auch nur der Verdacht besteht, sollten wir reagieren und vorsichtshalber einen Einsatz auf den Flächen verbieten.