Antrag Nr. 15-1577/2023:
Änderung der Verkehrsregelung für den Teilabschnitt der Straße "Godshorner Damm" im Bereich "Alt-Vinnhorst" bis "Grashöfe"

Inhalt der Drucksache:

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Änderung der Verkehrsregelung für den Teilabschnitt der Straße "Godshorner Damm" im Bereich "Alt-Vinnhorst" bis "Grashöfe"

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt auf der Straße „Godshorner Damm“ im Teilabschnitt zwischen „Alt-Vinnhorst“ bis „Grashöfe“ eine Einbahnstraßenregelung möglichst aus Richtung „Alt Vinnhorst“ anzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, sollen dem Bezirksrat alternative Möglichkeiten zur Verkehrssicherung vorgeschlagen werden.

Begründung

Die Verkehrssituation in der Straße „Godshorner Damm“ ist unübersichtlich, da es zur Straße „Alt Vinnhorst“ einen Höhenunterschied gibt, der beim Einbiegen in die Straße für schlechte Sichtverhältnisse sorgt.

Schwierig wird es, wenn sich bereits Autos auf dem Godshorner Damm Richtung Alt-Vinnhorst befinden, denn es wird am Randstreifen geparkt und somit kann nur ein Auto die Straße befahren. Außerdem wird die Straße auch fußläufig benutzt – vor allem Kinder und Jugendliche, die zum Sport oder Kindertisch gehen/kommen.

Die dritte Gefahrenquelle besteht darin, dass die aus der Straße "Grashöfe" vom TUS-Gelände kommenden Autos vorsichtig an den Godshorner Damm fahren müssen, weil rechts vor links zu beachten ist. Man kann in die Straße schlecht Einblicken, weil hoher Heckenwuchs dies nicht zulässt.

Zu Veranstaltungen benutzen leider auch Busse die schmale Einfahrt, obwohl nur eine Straße weiter (Bomgarstraße) wesentlich bessere Straßenverhältnisse vorherrschen. Durch eine Einbahnstraßenregelung wird die Zufahrt für alle vereinfacht und Gefahrenquellen aus der Welt geschafft.