Drucksache Nr. 15-1572/2015:
Ausbau der Schubertstraße zwischen Edenstraße und Wedekindstraße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-1572/2015
1
 

Ausbau der Schubertstraße zwischen Edenstraße und Wedekindstraße

Antrag,


dem Umbau der Schubertstraße zwischen Edenstraße und Wedekindstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i. H. v. 235.000 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101903

Bezeichnung Gemeindestraße gem. Beitragssatzung



Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2016 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101903
Gemeindestraßen Schubertstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 110.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 235.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -125.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Anliegerstraße
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 22.643,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 5.875,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 5.875,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -11.750,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 43.551,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -20.908,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -32.658,00 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Schubertstraße gehört zu den Straßen mit starkem innerörtlichem Verkehr.


Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 20.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre).

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre).

Außerplanmäßige Abschreibung und Auflösung von Sonderposten
Außerplanmäßige Abschreibung des Restbuchwertes der bestehenden Straße.
Außerplanmäßige Auflösung des bestehenden Sonderpostens.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages



1. Ausgangslage

Die Schubertstraße verläuft in Nord-Süd-Richtung durch den Stadtteil List. Sie ist eine wichtige Stadtteilverbindung für den Radverkehr im Alltag – Einkaufen, Schulen und Arbeitswege – und in der Freizeit.

Als Umfahrung der Lister Meile dienen die Schubertstraße und die angrenzende Edenstraße. Nach dem Radverkehrskonzept besitzt die Schubertstraße eine sehr wichtige Bedeutung und ist Bestandteil einer tangentialen Hauptverbindung.

Ferner dient sie als Zuwegung zur Grundschule Comeniusschule, Gymnasium Ricarda-Huch-Schule und Krankenhaus Clementinenhaus.

Der auszubauende Abschnitt wird durch eine abgängige Natursteinpflasterstraße und Gehwege in Asphalt geprägt.
2. Beschreibung des Vorhabens

Aufgrund des schlechten Zustandes der Straße soll nun die Schubertstraße erneuert werden.

Der neue Straßenquerschnitt hat eine 4,50 m breite Fahrbahn in Asphalt. Angrenzend schließen sich die 2,0 m breiten Parknischen in Natursteinpflaster an. Hier werden in der Flucht der Parknischen 6 schmalkronige Bäume gepflanzt. Die 2,0 m breiten Gehwege aus Betonsteinplatten werden durch beidseitige 0,25 m breite Kleinpflasterbänder und dem angrenzendem Natursteinhochbord eingefasst.

Eine Querungshilfe für Mobilitätseingeschränkte ist in der Mitte der Straße vorgesehen. Ferner werden taktile Leitflächen an der Einmündung Edenstraße für Blinde und Rollstuhlfahrer hergestellt.

Als konsequente Fortsetzung der Fahrradstraße Edenstraße wird zukünftig auch die Schubertstraße als Fahrradstraße ausgewiesen.

Die Masten der Straßenbeleuchtung werden ausgetauscht und bleiben im Gehweg erhalten.

Im Ausbaubereich werden 10 Parkstände entstehen.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. UVP

Durch den Umbau der Schubertstraße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.


4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant, die Baumaßnahme noch in 2015 zu beginnen.
66.22 
Hannover / 10.06.2015