Drucksache Nr. 15-1566/2018 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Drucks. Nr. 15-1373/2018 "Zusatzantrag Breitbandanschluss IGS Roderbruch"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 14.06.2018
TOP 6.1.1.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1566/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Drucks. Nr. 15-1373/2018 "Zusatzantrag Breitbandanschluss IGS Roderbruch"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 14.06.2018
TOP 6.1.1.1.1.

Beschluss


Die Drucksache 15-1125/2018 wird um folgenden Punkt ergänzt:

Alle anderen öffentlichen Schulen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld sind bedarfsgerecht nach Vorgabe der jeweiligen Schule auszustatten.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Der Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Einzelvertreterin Doris Kleinert-Pott (FDP) sowie der Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drucks. Nr. 15-1566/2018) zu Drucks. Nr. 15-1373/2018 zum Zusatzantrag Punkt a) der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei) im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld wird wie folgt beantwortet:

Zu 1. Die Breitbanderschließung der IGS Roderbruch und aller weiteren öffentlichen Schulen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld sowie innerhalb des gesamten Stadtgebietes unterliegen einem gesetzlich geregelten Verfahren, da der Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen erfolgt. Ein Eingreifen durch die Stadt Hannover kann nur dort erfolgen, wo innerhalb der kommenden drei Jahre keine Breitbandanbindung durch die Telekommunikationsunternehmen erfolgt. Um diese Informationen zu erlangen, wird die LHH Ende September/Anfang Oktober ein Markterkundungsverfahren (Dauer: 8 Wochen) durchführen, um Ergebnisse darüber zu erhalten, mit welcher Bandbreite alle Schulen innerhalb der Stadt versorgt sind und wie die Planungen der Telekommunikationsunternehmen für die nächsten drei Jahre sind. Die Schulen, die pro





Klassenraum weniger als 30MBit/s erhalten und innerhalb der kommenden drei Jahre nicht durch die Telekommunikationsunternehmen ausgebaut werden, sind förderfähig. Um die weiteren Ausbauschritte zu planen, ist das Markterkundungsverfahren abzuwarten.

Zu 2. Die LHH wird entsprechende Planungen aufnehmen.