Antrag Nr. 15-1562/2016:
Grünpfeil an der Fahrradampel des westlichen Fahrradweges der Otto-Brenner-Straße in Richtung Süden an der Einmündung der Langen Laube

Inhalt der Drucksache:

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Grünpfeil an der Fahrradampel des westlichen Fahrradweges der Otto-Brenner-Straße in Richtung Süden an der Einmündung der Langen Laube

Antrag

Der Antrag 15-0968/2016 soll lauten:

Antrag zu beschließen:

An der Fahrradampel des westlichen Fahrradweges der Otto-Brenner-Straße in Richtung Süden an der Einmündung der Langen Laube wird ein Grünpfeil angebracht. Dieser soll Fahrradfahren unter den für „grüne Pfeile“ geltenden Einschränkungen das Abbiegen nach rechts auf den Fahrradweg in Richtung Königsworther Platz erlauben, auch wenn die Fahrradampel „Rot“ zeigt. Falls nötig soll dazu die Fahrradampel entsprechend den Bestimmungen verändert werden.

Begründung

Die Verwaltung hat es abgelehnt, dem beschossenen Änderungsantrag zu 15-0968/2016 zu folgen und die Fahrradampeln an der Otto-Brennerstraße/Lange Laube durch Vorfahrtzeichen zu ersetzen. Die in der Ablehnung genannten Gründe treffen auf einen grünen Pfel nicht zu.
Daher stellt sich erneut die Frage, ob nicht durch einen grünen Pfeil den Fahrradfahrern die Abbiegung vom westlichen Fahrradweg in Richtung Königsworther Platz erleichtert werden kann.

Was an einigen Ampeln in Hannover mit Grünpfeilen Autofahrern erlaubt ist, könnte hier auch Fahrradfahrern erlaubt sein. An der oben genannten Stelle kann man den nach rechts abbiegenden Fahrradfahrern ohne weiteres unter den üblichen Einschränkungen das Abbiegen nach rechts bei „Rot“ erlauben, weil sie anschließend in einen Fahrradweg einbiegen und die Situation sehr übersichtlich ist.

Dieser erste „Grüne Pfeil“ in Hannover für Fahrradfahrer/innen sollte einerseits einen Versuch darstellen, andererseits auch signalisieren, das Hannover sich auch mit kleinen Maßnahmen um den Fahrradverkehr kümmert.

Die Situation stellt sich so dar:



Ein „Grünpfeil“ isoliert an einer Fahrradampel ist möglich, siehe:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Verkehr/Verkehrssteuerung/Gruenpfeilschild.html

Aus dieser Information zitiere ich:

Im März 2006 ordnete die Verkehrssteuerung des Kreisverwaltungsreferates ein Novum bei der Verkehrsregelung für Radfahrer an. Erstmalig wurde damit in Deutschland das bisher nur für den Straßenverkehr geltende Grünpfeilschild exklusiv auch für den Radwegverkehr verwendet.Das Bayerische Staatsministerium des Innern hatte dazu mitgeteilt, dass der Wortlaut des § 37 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) eine Verwendung von Grünpfeilschildern an nur für Radfahren geltenden Lichtzeichen nicht ausschließt.Auch die Regierung von Oberbayern hatte sich als Aufsichtsbehörde dem Vorhaben gegenüber nicht verschlossen gezeigt.Somit entschied sich das Kreisverwaltungsreferat eigenverantwortlich im Rahmen seiner Amtspflicht und unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen und verkehrlichen Begebenheiten zur Anordnung des Grünpfeilschildes für den Radwegverkehr.

Die baulichen Voraussetzungen waren:


• der Radfahrsignalgeber muss in jeden Fall baulich getrennt vom Fahrverkehrssignalgeber sein;
• die Größe des Radfahrsignalgebers muss der eines regulären Signalgebers von 200 mm Durchmesser entsprechen;
• das Grünpfeilschild mit seiner Standardgröße von 250 mal 250 Millimeter wird rechts neben dem roten Signalfeld montiert. Zitat Ende

Damit würde im Bezirks Mitte gezeigt, dass man in Hannover ebenso wie in München nicht stur an alten Vorstellungen festhält.