Anfrage Nr. 15-1561/2020:
Wett- und Glücksspielangebot rund um den Thie

Inhalt der Drucksache:

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Wett- und Glücksspielangebot rund um den Thie

Durch verschiedenste Aktivitäten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wird seit einiger Zeit versucht, die Anzahl der Glücksspielstätten und Wettbüros (Vergnügungsstätten) zu steuern und einzudämmen.

Es existieren auch entsprechende städtische Beschlüsse für den Bereich Thie Nord. So wurde mit Satzungsbeschluss am 25.4.2019 die 6. Änderung des Bebauungsplanes 1551 (Thie-Nord), mit dem Ziel des Ausschlusses von Vergnügungsstätten in seinem Geltungsbereich beschlossen. Im Vorfeld dazu gab es mit Beschluss der Drucksache 0307/2019 am 28.03.2019 bereits eine Veränderungssperre für wesentliche Teile dieses Bereichs.

Allerdings ist es weiterhin möglich, in der Wülferoder Str. 51 dem Glücksspiel nachzugehen. In der Wülferoder Str. 59 scheint es ein Wettbüro zugeben, welches in als Sports-Bar gekennzeichneten Räumlichkeiten betrieben wird. Dort ist es möglich, auf Sportereignisse entsprechende Wetten abzugeben.

Beides sind Zustände, welche einer dringenden Überprüfung, ggf. auch Umsetzung der politisch beschlossenen Ziele bedürfen.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Entspricht die Anzahl der in der Glücksspielstätte aufgestellten Spielgeräte der Genehmigung?

2. Durch welche Genehmigung ist der Betrieb des offen wahrnehmbaren Wettbüros in der Sports-Bar möglich?

3. Wann wurden diese letztmalig überprüft, mit welchem Ergebnis, und besteht die Möglichkeit restriktiv dagegen vorzugehen, oder bei weiteren Missachtungen evtl. Bußgelder o.ä. zu verhängen und ist dies schon geschehen?