Drucksache Nr. 15-1560/2024 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion: Städtischer Ordnungsdienst im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 05.09.2024
TOP 9.1.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-1560/2024 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion: Städtischer Ordnungsdienst im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 05.09.2024
TOP 9.1.4.

Der städtische Ordnungsdienst ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig, er nimmt Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr wahr und ist ein wichtiger Bestandteil für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Mitarbeiter des städt. Ordnungsdienstes patrouillieren regelmäßig im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und gibt es eine Zusammenarbeit mit den Abfallfahndern und dem Verkehrsaußendienst?

2. Welche Verstöße haben die Mitarbeiter des städt. Ordnungsdienstes in den letzten 12 Monaten geahndet und gemeldet?

3. Welche Bereiche im Stadtbezirk werden besonders häufig kontrolliert und wo wurden die meisten Verstöße gemeldet?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


zu 1.:
Der Städtische Ordnungsdienst bestreift grds. das gesamte Stadtgebiet inkl. der Grünflächen. Im Rahmen der Bewertung der Sicherheitslage werden Einsatzschwerpunkte gebildet, darüber erfolgt die regelmäßige Einsatzplanung priorisiert und den jahreszeitlichen und örtlichen Besonderheiten und Gegebenheiten angepasst. Es besteht eine präventive, aber auch eine anlassbezogene Einsatzkonzeption. Durch physische Präsenz von Ordnungskräften soll das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum erhöht werden, Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürgern schnell und unbürokratisch eine Anlaufstelle bieten und den Menschen zur Seite zu stehen.

Jeder Stadtbezirk wird im Rahmen der personellen Kapazitäten des Städtischen Ordnungsdienstes (SOD) mindestens 2-3 Mal pro Woche bestreift; die Innenstadt stellt einen Einsatzschwerpunkt dar, hier sind die Kräfte täglich (idR Mo-Sa) im Einsatz. In den Außenbezirken sind im Rahmen der Präventivstreifen in der Regel 2 Mitarbeitende eingesetzt, um auf die Einhaltung gesetzlicher Ge- und Verbote zu achten, sowie Verstöße gegen Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufnehmen und notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Dies geschieht durch ordnungsbehördliches Eingreifen oder Verwaltungshandeln, wie z.B. sensibilisierende Aufklärungsgespräche, mündliche Ermahnungen, Einleitung von Anzeigen und Platzverweise.

Neben regulären Bestreifungen ist der SOD, ggf. auch unter Hinzuziehung zusätzlicher Kräfte, anlassbezogen bei entsprechenden Hinweisen zeitnah vor Ort.

Eine differenzierte Auswertung und Darstellung, an welchen Tagen der SOD im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt an welchen Orten war und jeweils welche Maßnahmen ergriffen hat, wird statistisch automatisiert nicht erfasst.

Ein enger und kontinuierlicher Austausch mit den Abfallfahndern aha und dem Verkehrsaußendienst findet statt. Eingehende Meldungen/Beschwerden werden entsprechend der fachlichen Zuständigkeit gem. ausgetauscht. Ebenfalls werden vor Ort vorgefundene Sachverhalte weitergegeben.


zu 2.:
Die Auswertung der stadtbezirksbezogenen Feststellungen/Maßnahmen des SOD für das Jahr 2023 findet sich im Gemeinsamen Sicherheitsbericht, der unter folgendem Link abgerufen werden kann:

https://www.pd-h.polizei-nds.de/kriminalitaet/kriminalitatsverteilung-in-hannover-2017-bis-2021-gemeinsamer-sicherheitsbericht-115041.html

In diesem Jahr war der SOD bis Juli zu folgenden Meldungen im Stadtbezirk 11 im Einsatz:


3 x Verstoß gegen Spielplatzsatzung
5 x Verstoß gegen Hundeverordnung
12 x Parkverstöße
4 x lagernde obdachlose Personen

zu 3.:


Neben Routinebestreifungen im Stadtbezirk fanden vor allem regelmäßige Kontrollen in den Bereichen Badenstedter Straße, Davenstedter Straße, Davenstedter Markt, Salzweg, Reihpiepenfelde statt. Diese Kontrollen basieren vor allem auf entsprechend gemeldeten Verstößen.