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Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Hainhölzer Straße
Anfrage
In der Hainhölzer Straße wurde die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Anwohner/innen beklagen sich über diese Maßnahme, da beide Straßenseiten fast durchgängig beparkt werden und bei Gegenverkehr keine Ausweichmanöver möglich sind. Eine Nachfrage bei der Verwaltung (Ordnungsamt) ergab, dass die Einbahnstraßenregelung nach einer Überprüfung bzgl. Zweirichtungsverkehr für Radfahrer aufgehoben wurde. Die Verwaltung ging dabei davon aus, dass die Hainhölzer Straße Tempo-30-Zone ist, was nicht der Realität entspricht.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Aussage richtig, dass bei der Aufhebung davon ausgegangen wurde, dass die Straße Tempo-30-Zone sei – es aber tatsächlich nicht ist?
2. Wurde eine Einschätzung der Verkehrssituation von der Polizei (bspw. beim Kontaktbereichsbeamten Herrn Homann) eingeholt?
3. Wie will die Verwaltung in der Hainhölzer Straße eine sichere Verkehrssituation herstellen?