Anfrage Nr. 15-1556/2017:
Parkraum Kronsberg-Süd

Inhalt der Drucksache:

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Parkraum Kronsberg-Süd

Für die bestehende Wohnbebauung im Bereich des Kronsbergs müssen pro Wohneinheit 0,8 Stellflächen für PKW nachgewiesen werden. Trotz der zahlreichen Stellflächen inklusive der öffentlichen reicht an vielen Ecken gerade eben der öffentliche Parkraum nicht aus. Oftmals ist mehr als ein PKW pro Wohneinheit im Gebrauch oder die Nutzung der Stellflächen auf den Grundstücken wird vermutlich auch auf Grund zusätzlicher Kosten vermieden. Mit einem zeitnah grundlegend geänderten Nutzungsverhalten im Hinblick auf Private Kfz ist nicht zu rechnen und daher erscheint für die im Kronsberg-Süd Bereich neu zu schaffenden privaten Stellflächen eine bessere Auslastung notwendig.


Fragen an die Verwaltung:

1. Mit welchem Faktor wird die Nutzung von Zweit- oder auch Drittfahrzeugen pro Wohneinheit in die Berechnung der Gesamtanzahl der Stellflächen einbezogen?

2. Welche Maßnahmen müsste wer unternehmen um den Stellflächen-Faktor von 0,8 auf 1,0 für den Bereich Kronsberg-Süd zu erhöhen?

3. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten die Nutzung von Stellflächen auf den Grundstücken in Verbindung mit Kauf- und/oder Mietverträgen festzuschreiben, eventuell auch über die städtebaulichen Verträge?