Anfrage Nr. 15-1551/2017:
Straßenausbaubeiträge für Umleitungsstrecken

Inhalt der Drucksache:

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Straßenausbaubeiträge für Umleitungsstrecken

Im Stadtbezirk Kirchrode Bemerode Wülferode werden seit längerer Zeit zahlreiche
Straßenbauarbeiten durchgeführt. Dies führt zu zahlreichen Strassensperrungen. Nicht nur
Pkws sondern auch aus schwere LKWs und Busse werden über benachbarte Durchfahrts-aber auch Anliegerstraßen umgeleitet. Einige Straßen wahrscheinlich für eine solche
Belastung nicht ausgerichtet, sie werden vermutlich in absehbarer Zeit massive Schädigungen davontragen. Die Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt Hannover legt bei Anliegerstraßen eine erhebliche Beteiligung der Anlieger an Reparaturkosten fest.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie definiert die Verwaltung Anliegerstraßen gemäß Straßenausbaubeitragssatzung
der LHH?
2. Werden aktuelle Änderungen in der Nutzung, hier Nutzung von Anliegerstraßen als
Durchgangsstraßen oder als Zuwegungen für Bauverkehr, bei der Zuordnung
berücksichtigt?
3. Werden für längerfristige Änderungen der Nutzung, hier Nutzung von Anliegerstraßen
als Duchgangsstraßen oder Bauzuwegungen, Ausnahmeregelungen erwogen, die die
Anwohner bei Straßenreperaturen von einer Teilfinanzierung freistellen oder wird eine
grundsätzliche Ändertung der Straßenausbausatzung Hannover erwogen? Wenn ja:
Wann würde diese Änderung greifen?