Anfrage Nr. 15-1548/2014:
Parken in der Einmündung Wiener Straße/Zeißstraße und dortige Vorfahrtsgewährung

Inhalt der Drucksache:

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Parken in der Einmündung Wiener Straße/Zeißstraße und dortige Vorfahrtsgewährung

In der Einmündung der Wiener Straße in die Zeißstraße ist zu regelmäßig wiederkehrenden Zeiten zu beobachten, dass AutofahrerInnen ihre Pkws und häufig auch Lastwagen beidseitig direkt im Einmündungsbereich parken, und somit die Sicht beim Abbiegen aus der und in die Zeißstraße erschweren. Möglicherweise als Folge dieser schlechten Einsehbarkeit kommt es hier beim Abbiegen von der Wiener
Straße in die Zeißstraße des Öfteren zu gefährlichen Situationen und auch zu Unfällen mit AutofahrerInnen, die ohne Beachtung der Vorfahrtsregelung in die Zeißstraße einbiegen. Glücklicherweise blieb es bei diesen Unfällen bisher lediglich bei Sachschäden
Wir fragen die Verwaltung:
1.) Ist der Verwaltung der o.a. Umstand bekannt?
2.) Sehen wir es richtig, dass die beidseitig im Einmündungsbereich Wiener Straße- Zeißstraße abgestellten PKW und LKW eine Verkehrsgefährdung darstellen und hierdurch auch die dort geltende Vorfahrtsregelung von vielen Verkehrsteilnehmern nicht hinreichend wahrgenommen und entsprechend beachtet werden kann?
3.) Wenn dies so ist: Welche Möglichkeiten wird die Verwaltung ergreifen, um die Situation dauerhaft zu entschärfen?