Drucksache Nr. 15-1542/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion
Widerruf bewilligter Städtebaufördermittel im Sanierungsgebiet Sahlkamp-Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 26.08.2026
TOP 9.3.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-1542/2026 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion
Widerruf bewilligter Städtebaufördermittel im Sanierungsgebiet Sahlkamp-Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 26.08.2026
TOP 9.3.6.

Bei der Durchsicht der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Sahlkamp-Mitte 2026 (DS 0616/2026) ist aufgefallen, dass die Kosten- und Finanzierungsübersicht mehrere Abzugspositionen für widerrufene Fördermittel enthält. Betroffen sind die Programmjahre 2015, 2016, 2017 und 2018, zugrunde liegen Bescheide vom 18.02.2021, 23.05.2022 und 25.01.2023.

Der Widerruf bereits bewilligter Städtebaufördermittel kann dazu führen, dass Bundes- und Landesmittel für das Sanierungsgebiet dauerhaft verloren gehen. Aus der Kosten- und Finanzierungsübersicht geht nicht hervor, ob und in welchem Umfang die widerrufenen Mittel durch Umschichtungen oder spätere Bewilligungen ausgeglichen werden konnten.

Zugleich weist die Kosten- und Finanzierungsübersicht aus, dass von 61 Einzelmaßnahmen 24 noch nicht begonnen wurden, während das Sanierungsverfahren voraussichtlich Ende 2029 endet.

Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

  1. In welcher Höhe wurden für die Programmjahre 2015 bis 2018 bereits bewilligte Städtebaufördermittel widerrufen und konnten diese Mittel vollständig oder teilweise durch Umschichtungen, erneute Anmeldungen oder spätere Bewilligungen ersetzt werden? Bitte nach Programmjahr und Bescheid darstellen.
  2. Welche Ursachen lagen den jeweiligen Widerrufen zugrunde?

Welcher Betrag und welcher Anteil der in der Kosten- und Finanzierungsübersicht ausgewiesenen Bruttogesamtkosten von 14.324.600 Euro wurden bislang tatsächlich verausgabt und welche jährlichen Mittelabflüsse sind bis zum voraussichtlichen Ende des Sanierungsverfahrens 2029 vorgesehen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Die Städtebauförderung beginnt mit vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi). Auf dieser Grundlage beantragt die Kommune die Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm. Mit der Programmaufnahme erkennt das Land den Förderbedarf und den Gesamtkostenrahmen der Maßnahme an, ohne dabei bereits konkrete Fördermittel zu bewilligen. Bund, Land und die Kommune teilen sich die Gesamtkosten zu gleichen Teilen von je 33,3 Prozent (1/3). Anschließend werden bei der NBank Fördermittel einschließlich der gewünschten Jahresscheiben (verteilt auf sieben Jahre) beantragt und bewilligt.

Jährlich wiederkehrende Aufgaben im Sanierungszeitraum sind u.a. die Dokumentation der Zahlflüsse, die Fortschreibung der KoFi, das Monitoring sowie die Programmanmeldungen. Dabei können Förderbedarfe und Projektkosten angepasst werden. Ein Teilwiderruf von Städtebauförderungsmitteln führt zu einer dauerhaften Kürzung des Gesamtkostenrahmens, so dass diese Mittel der Kommune nicht mehr zur Verfügung stehen. Sollte sich während der Durchführung der Sanierung herausstellen, dass der Gesamtkostenrahmen zu niedrig ist, ist eine Erhöhung auf Antrag beim Land möglich.

Es ist nur bei öffentlichen Maßnahmen eine Vollförderung vorgesehen, bei Privateigentümern kann die Höhe der Förderung variieren, im Regelfall ist aber eine finanzielle Beteiligung vorgesehen. Bei fehlender Investitionsbereitschaft Privater ist eine Umsetzung von Maßnahmen nicht möglich. Daher sind wir auf die Mitwirkungsbereitschaft von Privaten angewiesen.

Die Verwaltung nimmt zu den in der Anfrage formulierten Fragen wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:



Antwort:
Der Übersicht halber wurden die Mittel in der vorgelegten Kosten- und Finanzierungsübersicht zusammengefasst abgebildet. Diese Mittel beinhalten die Anteile der Bundes- und Landesförderung (2/3) sowie den städtischen Anteil (1/3) als Gegenfinanzierung. Die Beträge in den Widerrufsbescheiden bezieht sich auf den Bund/Land-Anteil (2/3).

Widerrufene Mittel 2015-2018

Datum
Programmjahr
Mittel / Betrag (2/3)
18.02.2021
2017
125.000 €
23.05.2022
2015
68.200 €

2016
280.000 €

2017
600.000 €

2018
59.800 €
25.01.2023
2016
225.800 €

2017
500.000 €

2018
304.800 €

Durch Umschichtungen in den Jahren 2016 – 2019 konnten Mittel in Höhe von 202.900 € (2/3) vor dem Widerruf bewahrt werden. Weitere Mittel wurden seitdem im Rahmen der jährlichen Programmanmeldung beantragt.


Zu Frage 2:

Antwort:
Die Mittel wurden zum Zeitpunkt der Bereitstellung durch das Land nicht in dem Umfang benötigt. Ursache dafür war die fehlende Bereitschaft zu weiteren Investitionen seitens der Deutschen Wohnen als Großeigentümerin im Sahlkamp. Zu dem fand eine Übernahme der Deutschen Wohnen durch die Vonovia statt. Die damit verbundenen internen Umstrukturierungsprozesse führten zu einem Stillstand der Verhandlungen mit der Eigentümerin. In der Folge wurden geplante Projekte im Sanierungsgebiet nicht mehr umgesetzt. Dies setzt sich bis zum heutigen Tag fort. Seit 2023 beabsichtigt die Vonovia einen erneuten Weiterverkauf der im Sanierungsgebiet gelegenen Objekte.

Zu Frage 3:

Antwort:
Grundsätzlich ist die Ausgabe der im Gesamtkostenrahmen angegebenen und bewilligten Mittel bis zum Ende des vom Fördermittelgeber festgesetzten Sanierungsende 31.12.2034 geplant. Dieses Datum ist vom Fördermittelgeber als zuwendungsrechtlicher Abschluss der Gesamtmaßnahme Sahlkamp-Mitte festgelegt worden.


Städtebauförderungsmittel Sahlkamp-Mitte,

Gesamtkostenrahmen

14.324.600 €
Verausgabte Städtebauförderungsmittel bis 30.06.2026
9.013.319,89 €