Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
Antragsteller(in):
SPD-Fraktion
SPD-Fraktion
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An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis) |
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Der Widerruf bereits bewilligter Städtebaufördermittel kann dazu führen, dass Bundes- und Landesmittel für das Sanierungsgebiet dauerhaft verloren gehen. Aus der Kosten- und Finanzierungsübersicht geht nicht hervor, ob und in welchem Umfang die widerrufenen Mittel durch Umschichtungen oder spätere Bewilligungen ausgeglichen werden konnten.
Zugleich weist die Kosten- und Finanzierungsübersicht aus, dass von 61 Einzelmaßnahmen 24 noch nicht begonnen wurden, während das Sanierungsverfahren voraussichtlich Ende 2029 endet.
Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
Die Städtebauförderung beginnt mit vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi). Auf dieser Grundlage beantragt die Kommune die Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm. Mit der Programmaufnahme erkennt das Land den Förderbedarf und den Gesamtkostenrahmen der Maßnahme an, ohne dabei bereits konkrete Fördermittel zu bewilligen. Bund, Land und die Kommune teilen sich die Gesamtkosten zu gleichen Teilen von je 33,3 Prozent (1/3). Anschließend werden bei der NBank Fördermittel einschließlich der gewünschten Jahresscheiben (verteilt auf sieben Jahre) beantragt und bewilligt.
Jährlich wiederkehrende Aufgaben im Sanierungszeitraum sind u.a. die Dokumentation der Zahlflüsse, die Fortschreibung der KoFi, das Monitoring sowie die Programmanmeldungen. Dabei können Förderbedarfe und Projektkosten angepasst werden. Ein Teilwiderruf von Städtebauförderungsmitteln führt zu einer dauerhaften Kürzung des Gesamtkostenrahmens, so dass diese Mittel der Kommune nicht mehr zur Verfügung stehen. Sollte sich während der Durchführung der Sanierung herausstellen, dass der Gesamtkostenrahmen zu niedrig ist, ist eine Erhöhung auf Antrag beim Land möglich.
Es ist nur bei öffentlichen Maßnahmen eine Vollförderung vorgesehen, bei Privateigentümern kann die Höhe der Förderung variieren, im Regelfall ist aber eine finanzielle Beteiligung vorgesehen. Bei fehlender Investitionsbereitschaft Privater ist eine Umsetzung von Maßnahmen nicht möglich. Daher sind wir auf die Mitwirkungsbereitschaft von Privaten angewiesen.
Die Verwaltung nimmt zu den in der Anfrage formulierten Fragen wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Datum | Programmjahr | Mittel / Betrag (2/3) |
18.02.2021 | 2017 | 125.000 € |
23.05.2022 | 2015 | 68.200 € |
2016 | 280.000 € | |
2017 | 600.000 € | |
2018 | 59.800 € | |
25.01.2023 | 2016 | 225.800 € |
2017 | 500.000 € | |
2018 | 304.800 € |
Städtebauförderungsmittel Sahlkamp-Mitte,
Gesamtkostenrahmen | 14.324.600 € |
Verausgabte Städtebauförderungsmittel bis 30.06.2026 | 9.013.319,89 € |