Anfrage Nr. 15-1537/2017:
Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen

Inhalt der Drucksache:

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Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen

Die jüngste Novelle der StVO bzw. der Verwaltungsvorschrift-StVO regelt, dass vor besonders sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern streckenbezogen Tempo 30 einzuführen ist. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit von 30km/h sind besonders zu begründen. Diese Möglichkeit greift bei bisher mit Tempo 50 klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreistraßen), soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Demnach kann auch bei Straßen im Nahbereich von diesen sensiblen Einrichtungen, die bisher mit Tempo 50 befahrbar sind, eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit in Betracht gezogen werden.

Die Verabschiedung der Verwaltungsvorschrift ist am 10.3. im Bundesrat erfolgt, das Land Niedersachsen hatte die entsprechende Verwaltungsvorschrift (allerdings noch ohne den Passus der Regelgeschwindigkeit) per Ländererlass bereits zum 21.12.2016 eingeführt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Welche von der Änderung der StVO betroffenen sensiblen Einrichtungen existieren an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder im Nahbereich solcher Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide? (Bitte Einrichtungen auflisten)

2. Sind der Verwaltung Unfälle mit entsprechender Personenbeteiligung vor den betreffenden Einrichtungen im Stadtbezirk bekannt? (Bitte für die letzten 5 Jahre auflisten)

3. Wie viel Zeit wird die Stadt benötigen, um die Umsetzung der Novelle vor Ort durchzuführen?