Drucksache Nr. 15-1536/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Stillgelegte Notunterkunft am Alten Flughafen - Weiteres Vorgehen
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 14.06.2017
TOP 5.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-1536/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Stillgelegte Notunterkunft am Alten Flughafen - Weiteres Vorgehen
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 14.06.2017
TOP 5.1.2.

Die zeitweilig mit ca. 300 Geflüchteten belegte Notunterkunft am Alten Flughafen wurde zum Jahreswechsel 2016/2017 stillgelegt. Derzeit wird sie als Kapazitätsreserve weiter vorgehalten, zunächst bis zum 31.08.2017 (DS 2087/2016).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Besteht absehbar besonderer Handlungsdruck bei der Unterbringung von Geflüchteten in Hannover und soll die stillgelegte Notunterkunft am Alten Flughafen f olglich auch nach dem 31.08.2017 als Kapazitätsreserve vorgehalten werden? Wenn ja, wie lange? Wenn nein, was soll mit dem Gebäude geschehen?
2. Was ist aus dem angeschafften Mobiliar/Inventar geworden?
3. Gibt es in Anbetracht noch vorhandener Reservekapazitäten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide seitens der Verwaltung Überlegungen, die mögliche Errichtung von Leichtbauhallen am Standort Kirchhorster Straße 59 gänzlich abzusagen? Wenn ja, was soll mit der bereits geräumten Fläche geschehen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Frage1. Aktuell besteht kein besonderer Handlungsdruck bei der Unterbringung von Geflüchteten in Hannover. Trotzdem ist es aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich notwendig Kapazitätsreserven vorzuhalten.
Die Notunterkunft Alter Flughafen wurde in den letzten 6 Monaten genutzt um dort Obdachlose für eine Nacht unterzubringen, wenn die anderen Sleep-Inn-Plätze für Obdachlose vollständig belegt waren.
Die Verwaltung prüft derzeit, ob und wie lange die ehem. Notunterkunft Alter Flughafen weiterhin als Kapazitätsreserve vorgehalten werden soll, ebenso wird die spätere Verwendung des Gebäudes geprüft.
Frage 2: Das beschaffte Mobiliar befindet sich aktuell noch am Standort.
Frage 3: Die Verwaltung prüft derzeit, ob Leichtbauhallen weiter vorgehalten werden müssen.