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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Daniela Barke
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Daniela Barke die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülfelrode gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Diese werden nicht berührt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Daniela Barke hat mit Schreiben vom 01.08.2024 schriftlich mitgeteilt, dass sie ihr Mandat zum 03.08.2024 niederlegt. Damit endet ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülfelrode. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.06
Hannover / Aug 8, 2024