Anfrage Nr. 15-1531/2018:
Versperren des westlichen Fußweges am Engelbosteler Damm

Inhalt der Drucksache:

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Versperren des westlichen Fußweges am Engelbosteler Damm

Anfrage: gem. § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Hannover-Nord am 25.Juni 2018


Ein Gastronomiebetrieb in Höhe des Engelbosteler Damms Nr. 85 stellt in den Sommermonaten zu gewerblichen Zwecken regelmäßig diverse Tische und Stühle vor dem Ladengeschäft auf. Dadurch wird die gesamte Breite des Fußwegs in Höhe des Betriebs mit Tischen und Stühlen belegt, so dass Fußgänger/innen auf den daneben liegenden Radweg ausweichen müssen, um diese Stelle zu passieren zu können. Dabei ist es vermehrt zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern/innen und Fußgänger/innen vor diesem Geschäft gekommen.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Existiert für den Gastronomiebetrieb am Engelbosteler Damm 85 eine Genehmigung nach § 7 der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) vom 13.11.2008?

2) Wenn ja, wie ist diese Genehmigung ausgestaltet bzw. welche konkrete Nutzung ist dort im Sinne einer Außenbewirtschaftung erlaubt?

3) Wenn eine entsprechende Genehmigung nach der Sondernutzungssatzung vorliegt, wie und im welchem Maße wird die Einhaltung der Genehmigung von der Verwaltung kontrolliert?