Anfrage Nr. 15-1528/2021:
Vereinsgaststätte des SV Sportfreunde Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Vereinsgaststätte des SV Sportfreunde Anderten

Die Vereinsgaststätte des SV Sportfreunde Anderten im Eisteichweg 13 erfüllt naturgemäß eine wichtige Funktion für das Vereinsleben und darüber hinaus. Grundstück und Gebäude gehören dort der Landeshauptstadt Hannover.

Vor kurzem hat ein Pächterehepaar das Vereinsheim übernommen und möchte, vor allem auch mit dem Außengelände, einen Neustart wagen. Die Pächter haben auch schon viel Eigenkapital investiert.

Die Stadt will Gebäude und Außengelände in dem gegenwärtigen Zustand nicht abnehmen und freigeben. Es wurde lediglich ein Bierwagen zugelassen, den das Pächterehepaar selbst finanziert, und die Benutzung der Toiletten ist möglich.

Bei der Landeshauptstadt Hannover ist das Sportdezernat zuständig, jedoch sind baurechtliche Aspekte wichtig. Von seiten der Verwaltung ist eine Begehung angekündigt worden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Hat die angekündigte Begehung bereits stattgefunden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2. Welche Mängel verhindern im einzelnen die Freigabe der Vereinsgaststätte seitens der Stadt Hannover?

3. Inwiefern gedenkt die Verwaltung, nach Möglichkeit unterstützend und in konstruktivem Austausch mit dem Betreiberehepaar auf eine zügige Behebung der Mängel hinzuwirken, um das Gebäude und den Außenbereich der Vereinsgaststätte abzunehmen und zur Nutzung freizugeben?