Anfrage Nr. 15-1523/2026:
Verstopfte Regenwassereinläufe – Gefährdung von Eigentum sowie Fuß- und Radverkehr / Reinigungsintervalle und weitere Maßnahmen

Inhalt der Drucksache:

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Verstopfte Regenwassereinläufe – Gefährdung von Eigentum sowie Fuß- und Radverkehr / Reinigungsintervalle und weitere Maßnahmen

Aus der Bevölkerung des Stadtbezirks werden wiederholt verstopfte Regenwassereinläufe und daraus resultierende Überflutungen bei Starkregen- bzw. Starkwasserereignissen berichtet. Dies betrifft sowohl die Gefährdung privaten Eigentums (z. B. Keller, Garagen, Hauszugänge) als auch die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden, die durch großflächige Pfützen, Verschlammungen oder Eisbildung auf Geh- und Radwegen, Querungsbereichen beeinträchtigt werden. Besonders problematisch sind die Situationen nach Schneeschmelzen, starkem Laubfall und intensiven Starkregenereignissen.

Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld kommt es nach stärkeren oder länger anhaltenden Regenfällen in vielen Bereichen zur Bildung großer Pfützen, insbesondere an Bushaltestellen und an Fahrbahnrändern.​ Diese Pfützen führen dazu, dass Fußwege und Querungsstellen zeitweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, weil sich dort tiefstehendes Wasser sammelt und den Fußgängerverkehr erheblich behindern. Hinzu kommt, dass durchfahrende Fahrzeuge beim Passieren dieser Wasserflächen Fußgänger und Radfahrende mit aufspritzendem Schmutzwasser erheblich belästigen. Diese Situation ist aus Sicht der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum nicht hinnehmbar und stellt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Kinderwagen und Radfahrende eine unzumutbare Beeinträchtigung dar. Als maßgebliche Ursache sind verstopfte oder unzureichend funktionierende Regenwassereinläufe bzw. Straßenentwässerungseinrichtungen zu benennen, die das anfallende Niederschlagswasser nicht ordnungsgemäß aufnehmen und ableiten können.

Fragestellung:

1. In welchen Intervallen werden die Regenwassereinläufe (Straßenabläufe, Rinnsteine u.ä.) im Gebiet des Stadtbezirks Buchholz Kleefeld derzeit gereinigt (gibt es einen festen Rhythmus), nach welchen Kriterien (z. B. Verkehrsbedeutung, Gefahrenlage, bekannte Problembereiche) werden diese Intervalle festgelegt und wie wird nach besonderen Witterungsereignissen wie Starkregen, Schneeschmelze oder starkem Laubfall verfahren, also nach welchen Prioritäten erfolgen zusätzliche Kontrollen bzw. Sonderreinigungen der Regenwassereinläufe im Stadtbezirk Buchholz Kleefeld?

2. Welche Maßnahmen sind bereits vorgesehen oder in Planung, um die Gefahr von Überflutungen und Rückstau durch verstopfte Regenwassereinläufe zu verringern und hierdurch Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum im Stadtbezirk zu vermeiden?

3. Sieht die Verwaltung aufgrund der zunehmenden Starkregenereignisse und der geschilderten Problemlagen im Stadtbezirk Handlungsbedarf zur Anpassung der bisherigen Reinigungsintervalle bzw. des bisherigen Vorgehens, und wenn ja, welche Anpassungen sind vorgesehen oder werden geprüft?