Anfrage Nr. 15-1523/2017:
Aufhebung des Denkmalschutzes in der Kurze Kamp Straße.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Aufhebung des Denkmalschutzes in der Kurze Kamp Straße.

Zur Entscheidung
Aufhebung des Denkmalschutzes in der Kurze Kamp Straße.

Die Aussagen der Verwaltung sind nicht informativ, das parteiübergreifende Interesse im Bezirksrat, das Entwicklungshemmnis Denkmalschutz einzuschränken,
wird nicht aufgegriffen. Die im Antrag gewünschte Darlegung von möglichen und notwendigen Schritten zur Aufhebung des Denkmalschutzes erfolgt nicht.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Ist der Denkmalschutz in der Kurzen Kamp Straße eine Ursache für den offensichtlichen Niedergang des Zentrums und unterstützt die Fachverwaltung die Bestrebungen des Bezirksrates, dies zu ändern?
2. Hat die Verwaltung in dieser Angelegenheit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Kontakt aufgenommen?
-Falls Ja, kann der Schriftverkehr dem Bezirksrat zur Kenntnis gebracht werden?
-Falls Nein, warum nicht?
3. Warum wurden die öffentlichen Belange in dieser Angelegenheit nicht gewürdigt (§2 Abs. 3 NDSchG)?