Anfrage Nr. 15-1522/2014:
Elternmitsprache bei Nachmittagsbetreuung in Grundschulen

Inhalt der Drucksache:

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Elternmitsprache bei Nachmittagsbetreuung in Grundschulen

Die Mitsprache und Beteiligung der Eltern ist sowohl ganztägig in Kindertagesstätten, vormittags in den Grundschulen und nachmittags in Horteinrichtungen durch die Elternvertretungen geregelt. Durch die flächendeckende Einführung der offenen Ganztagsgrundschulen bestehen in der Elternschaft Unklarheiten bezüglich der Mitspracheregelung für Eltern bei der Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist die Elternmitsprache bei der Nachmittagsbetreuung in Grundschulen konkret geregelt?
2. Welche Überlegungen bestehen in der Verwaltung zur Mitsprache bzw. Beteiligung der Eltern bei der Nachmittagsbetreuung in Grundschulen?