Drucksache Nr. 15-1511/2020 S1:
Städtische Grundstücke in Linden-Limmer zukünftig verpachten und nicht verkaufen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.07.2020
TOP 5.6.3.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1511/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Städtische Grundstücke in Linden-Limmer zukünftig verpachten und nicht verkaufen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.07.2020
TOP 5.6.3.

Beschluss


Die Verwaltung erstellt ein Konzept, mit dem Regeln für die bevorzugte Vergabe städtischer Grundstücke im Stadtbezirk Linden-Limmer per Erbpachtvertrag an Private aufgestellt werden. Grundstücksverkäufe an Privat sollen zukünftig im Regelfall nicht mehr stattfinden.

Im Konzept zu definierende Ausnahmen dieses Grundsatzes könnten sein:

a) Im Einzelfall der Verkauf sehr kleiner Grundstücke im Rahmen von Grundstücksneuordnungen



b) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an Genossenschaften, soweit diese eine explizit festgeschriebene Selbstverpflichtung zur Schaffung dauerhaft günstigen Wohnraums vorweisen können

c) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an die (städtische) hanova WOHNEN GmbH

Dieses „Erbpachtkonzept“ ist nach Erstellung dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer zur


Beschlussfassung - verbunden mit der Aufforderung zur zukünftigen Umsetzung dieses Konzeptes durch die Verwaltung - vorzulegen.

Entscheidung


Die Verwaltung prüft regelmäßig bei Grundstücksgeschäften, ob die Vergabe im Erbbaurecht einem Verkauf vorzuziehen ist und ob der Markt diese Variante zu akzeptieren bereit und in der Lage ist.

Auf der Basis der Anhörung zum Thema Erbbaurecht in der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Liegenschaften am

9.10.20 wird die Verwaltung ein Konzept für das gesamte Stadtgebiet mit Handlungsempfehlungen vorlegen.
Wir weisen darauf hin, dass die in dem Vorschlag des Stadtbezirksrates vorgesehene Begrenzung einer Vergabe im Erbbaurecht auf den Bereich des Stadtbezirks nicht möglich ist. Die Vergabepolitik städtischer Liegenschaften muss stadtweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen.