Antrag Nr. 15-1511/2020:
Städtische Grundstücke in Linden-Limmer zukünftig verpachten und nicht verkaufen

Inhalt der Drucksache:

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Städtische Grundstücke in Linden-Limmer zukünftig verpachten und nicht verkaufen

Antrag


Die Verwaltung erstellt ein Konzept, mit dem Regeln für die bevorzugte Vergabe städtischer Grundstücke im Stadtbezirk Linden-Limmer per Erbpachtvertrag an Private aufgestellt werden. Grundstücksverkäufe an Privat sollen zukünftig im Regelfall nicht mehr stattfinden.

Im Konzept zu definierende Ausnahmen dieses Grundsatzes könnten sein:

a) Im Einzelfall der Verkauf sehr kleiner Grundstücke im Rahmen von Grundstücksneuordnungen



b) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an Genossenschaften, soweit diese eine explizit festgeschriebene Selbstverpflichtung zur Schaffung dauerhaft günstigen Wohnraums vorweisen können

c) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an die (städtische) hanova WOHNEN GmbH

Dieses „Erbpachtkonzept“ ist nach Erstellung dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer zur


Beschlussfassung - verbunden mit der Aufforderung zur zukünftigen Umsetzung dieses Konzeptes durch die Verwaltung - vorzulegen.

Begründung


Mit dem Grünen Hügel am Küchengarten steht eines der letzten im städtischen Besitz befindlichen nennenswerten Baugrundstücke in Linden-Limmer zur Disposition. Wird dieses – wie auch andere noch unbebaute Grundstücke - in Erbpacht an Private zu vergeben, ermöglicht dies - im Gegensatz zu einem Verkauf - dauerhaft(er)en Zugriff der Stadt, auch in Hinblick auf zukünftige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt.

Ein Verkauf eines jeden Grundstückes kann immer nur einmal stattfinden - danach ist der Stadt (und das heißt: Wir Alle…) jegliche weitere demokratische Einflussmöglichkeit weitgehend entzogen. Daher ist zukünftig bei Vergabe von Grundstücken an Privat stets

eine Erbpachtlösung einem Verkauf vorzuziehen. Ausnahmen von dieser zukünftigen Regel sollten nur unter den im Beschluss unter den Punkten a) bis c) genannten Voraussetzungen gemacht werden können. Diese möglichen Ausnahmen sind in dem zu erstellenden Erbpachtkonzept näher zu definieren.