Antrag Nr. 15-1510/2020:
Versetzung eines Verkehrszeichens zur Sicherstellung der Zugänglichkeit eines Hydranten

Inhalt der Drucksache:

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Versetzung eines Verkehrszeichens zur Sicherstellung der Zugänglichkeit eines Hydranten

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung versetzt das Verkehrszeichen „Ende des eingeschränkten Halteverbots" (Zeichen 28620) auf Höhe Hurlebuschweg 24 soweit in Richtung Süden, dass der innerhalb dieses Bereichs in die Fahrbahn eingelassene Hydrant innerhalb des eingeschränkten Halteverbots liegt und im Bedarfsfall erreichbar ist. Ersatzweise ist der betreffende Bereich als Sperrfläche (Zeichen 298) zu kennzeichnen.

Die Verwaltung setzt sich weiterhin mit den Feuerwehren Hannover und Linden-Limmer ins Benehmen, um diesen bekannte andere bei ordnungsgemäßem Verhalten aller Verkehrsteilnehmer möglicherweise schwer erreichbare Hydranten zu identifizieren und dort passende Abhilfe anzuwenden.

Begründung


Auf seiner gesamten Länge ist der westliche Randbereich des Hurlebuschwegs bis auf Höhe des Eingangs Nr. 24 als Bereich des eingeschränkten Halteverbots mit Zeichen 286-20 versehen (Bild 1). Unmittelbar nach Ende dieses Bereichs ist dieses Verbot aufgehoben, sodass dort ordnungsgemäß geparkt werden darf.
Dies ermöglicht es, dass dort auch unmittelbar auf oder über dem in den Fahrbahnbereich eingelassenen Hydranten ein Auto stehen kann (Bild 2), was im Brandfall die Erreichbarkeit des Hydranten erschwert oder gar verhindert.

Daher erscheint es sinnvoll — auch zum Schutz des Privateigentums an dort ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeugen — eine freie Zugänglichkeit dieses Hydranten speziell sicherzustellen. Analog auftretende Problem an anderen Standorten können durch diesen Antrag ebenfalls behandelt werden.